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Was zählt als Sonderleistung und wann wird sie abgerechnet?

Diese Woche aktualisiert

Neben den laufenden Leistungen deines smarta Plans können bei bestimmten Anfragen oder Zusatzwünschen Sonderleistungen anfallen. In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen dazugehören, wie du sie erkennst – und wann sie abgerechnet werden.

Was zählt als Sonderleistung – und wann wird sie abgerechnet?

Neben den laufenden Leistungen deines smarta Plans können bei bestimmten Anfragen oder Zusatzwünschen Sonderleistungen anfallen. In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen dazugehören, wie du sie erkennst – und wann sie abgerechnet werden.

Was ist eine Sonderleistung?

Sonderleistungen sind nicht im monatlichen Grundpreis deines smarta Plans enthalten, sondern werden zusätzlich berechnet, wenn du sie in Anspruch nimmst. Sie decken besondere Aufgaben oder individuellen Mehraufwand ab, der über die Standardbetreuung hinausgeht.

Typische Beispiele für Sonderleistungen (Auswahl):

  • Unterschriebene BWA oder Bescheinigung: 49 €

  • Anlage N für angestellte Tätigkeiten (z. B. bei nebenberuflicher Selbstständigkeit): 99 €

  • Investitionsberatung oder Vertragsprüfung: 120 € / Std

  • Anlage V+V (Vermietung und Verpachtung) in der Einkommensteuer: 120 € / Std

  • Einspruch gegen Steuerbescheide: 120 € / Std

  • Verspätete Abgabe von Unterlagen oder fehlende Mitarbeit: 99 €

Alle Preise findest du transparent im smarta Preisverzeichnis (PDF)

Wann wird eine Sonderleistung abgerechnet?

Sonderleistungen werden immer im Folgemonat nach Erbringung der Leistung abgerechnet.

Beispiel: Du beauftragst im Juli eine Bescheinigung oder ein Einspruchsschreiben – dann erscheint die entsprechende Position auf der smarta Rechnung im August.

Die Abrechnung erfolgt – je nach Zahlungsart – per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung.

Wo sehe ich, ob etwas als Sonderleistung abgerechnet wurde?

Du findest Sonderleistungen:

  • klar ausgewiesen auf deiner smarta Rechnung

  • jeweils mit Bezeichnung, Datum und Einzelpreis

  • getrennt von der Abrechnung der laufenden Leistungen

Wenn du dir bei einer Position unsicher bist, melde dich gerne bei uns – wir erklären dir jederzeit, worum es sich handelt.

Noch Fragen zu Sonderleistungen?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine bestimmte Anfrage oder Leistung als Sonderleistung gilt, schreib uns gerne über den Chat in der smarta Web-App oder per E-Mail an kontakt-team@smarta-steuern.de

Wir helfen dir gerne weiter.


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