Der smarta Steuerservice beinhaltet sowohl die unterjährige Verbuchung deiner Geschäftsvorfälle, inklusive Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen, als auch die Erstellung deiner kompletten Jahres-Steuererklärung, bestehend aus der betrieblichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der privaten Einkommensteuer-Erklärung.
Erhalte Zugang zu unseren intelligenten Steuer-Dashboards und verwalte deine Belege 100 % digital. Unsere Steuerexpert:innen beraten dich direkt – schnell und unkompliziert per E-Mail oder Chat.
In der Monatsgebühr sind u. a. folgende Leistungen der smarta Steuerberatung enthalten:
Laufende Finanzbuchhaltung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle
Anlagen-Buchhaltung inklusive jährlicher Abschreibungen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Betriebliche Steuererklärungen wie Umsatz- und Gewerbesteuererklärung
Teile der privaten Steuererklärung: Mantelbogen, Anlage S (Selbstständige), Anlage G (Gewerbe), Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen, Anlage K (Kind), Anlage AV (Altersvorsorge, Riester)
Steuerberatung via E-Mail und Chat zu Homeoffice, Pkw-Versteuerung und mehr
Premium App-Services, intelligente Steuer-Dashboards und nutzerfreundliche Exporte (u. a. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Datev-Exporte)
Eine detaillierte Auflistung aller enthaltenen Services und Leistungen findest du hier.
Sonderleistungen
Neben den laufenden Leistungen deines smarta Plans können bei bestimmten Anfragen oder Zusatzwünschen Sonderleistungen anfallen. In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen dazugehören, wie du sie erkennst – und wann sie abgerechnet werden.
Was zählt als Sonderleistung – und wann wird sie abgerechnet?
Neben den laufenden Leistungen deines smarta Plans können bei bestimmten Anfragen oder Zusatzwünschen Sonderleistungen anfallen. In diesem Artikel erfährst du, welche Leistungen dazugehören, wie du sie erkennst – und wann sie abgerechnet werden.
Was ist eine Sonderleistung?
Sonderleistungen sind nicht im monatlichen Grundpreis deines smarta Plans enthalten, sondern werden zusätzlich berechnet, wenn du sie in Anspruch nimmst. Sie decken besondere Aufgaben oder individuellen Mehraufwand ab, der über die Standardbetreuung hinausgeht.
Typische Beispiele für Sonderleistungen (Auswahl):
Unterschriebene BWA oder Bescheinigung: 49 €
Anlage N für angestellte Tätigkeiten (z. B. bei nebenberuflicher Selbstständigkeit): 99 €
Investitionsberatung oder Vertragsprüfung: 120 € / Std
Anlage V+V (Vermietung und Verpachtung) in der Einkommensteuer: 120 € / Std
Einspruch gegen Steuerbescheide: 120 € / Std
Verspätete Abgabe von Unterlagen oder fehlende Mitarbeit: 99 €
Ein Preisübersicht findest du auf unserer Webseite: smarta Webseite
Wann wird eine Sonderleistung abgerechnet?
Sonderleistungen werden immer im Folgemonat nach Erbringung der Leistung abgerechnet.
Beispiel: Du beauftragst im Juli eine Bescheinigung oder ein Einspruchsschreiben – dann erscheint die entsprechende Position auf der smarta Rechnung im August.
Die Abrechnung erfolgt – je nach Zahlungsart – per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung.
Wo sehe ich, ob etwas als Sonderleistung abgerechnet wurde?
Du findest Sonderleistungen:
klar ausgewiesen auf deiner smarta Rechnung
jeweils mit Bezeichnung, Datum und Einzelpreis
getrennt von der Abrechnung der laufenden Leistungen
Wenn du dir bei einer Position unsicher bist, melde dich gerne bei uns – wir erklären dir jederzeit, worum es sich handelt.
Noch Fragen zu Sonderleistungen?
Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine bestimmte Anfrage oder Leistung als Sonderleistung gilt, schreib uns gerne über den Chat in der smarta Web-App oder per E-Mail an kontakt-team@smarta-steuern.de
Wir helfen dir gerne weiter.
Du brauchst Unterstützung?
Für unsere Mandant*innen:
Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!
Kein Mandant*in bei smarta? Kein Problem!
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Weitere Fragen:
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