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Wie läuft die Abrechnung bei smarta ab?

Diese Woche aktualisiert

Zwei Arten von Leistungen – zwei Rechnungen

Bei smarta unterscheiden wir zwischen:

  • Laufenden Leistungen – das sind die monatlichen Kosten aus deinem gewählten smarta Plan

  • Sonderleistungen – das sind zusätzliche Leistungen außerhalb deines Plans, zum Beispiel eine unterschriebene BWA, eine Anlage N zur Einkommensteuer oder eine Investitionsberatung

Diese beiden Arten von Leistungen werden separat abgerechnet. Du kannst also zwei Rechnungen im Monat erhalten, wenn beides anfällt.

Wann wird abgerechnet?

  • Laufende Leistungen:
    Diese werden immer am 1. eines Monats abgerechnet – unabhängig davon, wann du gestartet bist. Grundlage ist dein gebuchter smarta Plan.

  • Sonderleistungen:
    Diese werden im Folgemonat berechnet – also beispielsweise eine Bescheinigung oder Steuererklärung, die du im Juli beauftragst, wird im August abgerechnet.

Zahlungsmöglichkeiten

SEPA-Lastschrift (empfohlen)

Wenn du ein SEPA-Mandat erteilt hast, ziehen wir fällige Beträge automatisch per Lastschrift über unseren Zahlungsdienstleister GoCardless ein. Das ist bequem und sicher – du musst nichts weiter tun.

SEPA-Mandat erteilen:

Überweisung

Alternativ kannst du den Rechnungsbetrag auch selbst überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:

smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

OLINDA Zweigniederlassung Deutschland

IBAN: DE75100101231521160372

BIC: QNTODEB2XXX

Wichtig: Gib bei jeder Überweisung unbedingt die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an, damit wir deine Zahlung korrekt zuordnen können.

Was kostet was?

Alle Preise für laufende Leistungen und Sonderleistungen findest du im offiziellen smarta Preisverzeichnis:

Beispiele für typische Sonderleistungen:

  • Unterschriebene BWA oder Bescheinigung: 49 €

  • ESt-Anlage N (Angestelltentätigkeit): 99 €

  • Beratung zur PKW-Nutzung oder Investitionen: 120 € / Std

  • Anlage V+V (Vermietung und Verpachtung): 120 € / Std

  • Einspruch gegen Steuerbescheide: 120 € / Std

Änderungen ab August 2025

Bis Juli 2025 wurden die laufenden Gebühren im Auftrag von smarta durch die Ageras GmbH über dein Kontist Geschäftskonto abgebucht. Seit August 2025 erfolgt die Abrechnung vollständig durch smarta:

  • Rechnungen kommen direkt von der smarta Steuerberatungsgesellschaft mbH

  • Die Abbuchung läuft – bei erteiltem Mandat – durch smarta

  • Sonder- und laufende Leistungen werden weiterhin separat berechnet

Auch wenn sich der Abbuchende geändert hat, bleibt dein Leistungsumfang unverändert.

Du nutzt dein Kontist Konto nicht (mehr)?

smarta funktioniert unabhängig von deiner Bank – du kannst jedes beliebige Geschäftskonto hinterlegen und nutzen.

Wenn du dein Konto ändern oder ein neues SEPA-Mandat einrichten möchtest, ist das schnell erledigt.

Schreib uns einfach an kontakt-team@smarta-steuern.de oder nutze den Chat in der smarta Web-App:

Wir helfen dir gerne weiter – unkompliziert und persönlich.


Du brauchst Unterstützung?

Für unsere Mandant*innen:

Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!

Kein Mandant*in bei smarta? Kein Problem!

Buche dir hier einen Termin für unser umfassendes Gründungspaket oder ein Beratungsgespräch, wenn du nur Fragen zu einzelnen Themen hast.

Weitere Fragen:

Kontaktiere uns per E-Mail, wenn du mehr zu unseren Beratungsleistungen oder anderen Anliegen erfahren möchtest.

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