Um die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten, musst du im Laufe des Jahres mehr außergewöhnliche Kosten haben, als das Finanzamt dir „zumutet“. Dazu zählen unter anderem:
Arztrechnungen und Zuzahlungen zu Medikamenten
Fahrtkosten zur Behandlung
Pflege- und Betreuungskosten
Kosten für eine Brille, Zahnbehandlung oder Operationen
Beerdigungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen)
Wichtig: Nur notwendige und medizinisch begründete Ausgaben zählen.
Du brauchst entsprechende Rechnungen und Nachweise.
Wann weißt du, ob du die Grenze überschritten hast?
Leider erfährst du das erst am Ende des Jahres – nämlich dann, wenn du deine Steuererklärung machst und alle Zahlen vorliegen. Erst dann prüft das Finanzamt, ob deine außergewöhnlichen Belastungen den zumutbaren Betrag übersteigen.
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