Durch ärztliche Behandlung entstandene Kosten oder Zuzahlungen zu verschriebenen Arzneimitteln sind Krankheitskosten, die du steuerlich berücksichtigen kannst.
Dazu zählen, z. B.:
Unterbringung im Krankenhaus
Kuraufenthalte
Verordnete Physiotherapie oder Massagen
Akupunktur
Brille
Zahnersatz
Hörgeräte
Rollstuhl
Medikamente (verschreibungspflichtig oder
vom Arzt empfohlen, nur nicht erstattete Kosten absetzbar)
Voraussetzungen:
Um die Kosten absetzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein,
z. B. müssen die Kosten eine zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
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