Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwangsläufig entstehen und die finanzielle Leistungsfähigkeit übermäßig beeinträchtigen. Der Unterschied zwischen allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen liegt in der Absetzbarkeit und der Höhe der anerkannten Kosten.
Unterschiede: Sie variieren in der steuerlichen Berücksichtigung.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen:
Absetzbar, sobald die individuelle zumutbare Belastung überschritten ist.
Danach unbegrenzte Absetzbarkeit.
Besondere außergewöhnliche Belastungen:
Können ab dem ersten Cent geltend gemacht werden.
Es gilt jedoch ein Höchstbetrag.
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