Reisekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen – so geht’s
Reisekosten können in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden – nämlich immer dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Krankheit stehen.
Typische Beispiele sind:
Längere Fahrten zu Fachärzt:innen oder Spezialkliniken, die medizinisch notwendig sind
Regelmäßige Besuchsfahrten, etwa wenn ein naher Angehöriger im Krankenhaus liegt und deine Besuche zur Genesung beitragen
Wichtig: Damit diese Kosten vom Finanzamt anerkannt werden, solltest du dir eine Bescheinigung vom behandelnden Krankenhaus oder Arzt ausstellen lassen. Darin sollte bestätigt werden, dass deine Besuche medizinisch sinnvoll und förderlich für den Heilungsprozess sind.
So sicherst du dir die Möglichkeit, diese Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung abzusetzen.
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