Das offene Verfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem eine Benachrichtigung im Lieferantenportal veröffentlicht wird. Überschreitet die Beschaffung den nationalen Schwellenwert, wird auch eine Bekanntmachung auf dem nationalen Publikationsportal veröffentlicht.
Jedes interessierte Bieterunternehmen kann ein Angebot zu einer im offenen Verfahren veröffentlichten Aufforderung zur Angebotsabgabe einreichen.
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