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AGB Änderung Messstellenbetrieb

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Im Zuge einer Gesetzesänderung sind Messstellenbetreiber beauftragt, die Steuerfähigkeit für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgeräte, wie Wärmepumpen, Batteriespeicher, Wallboxen oder PV-Anlagen ab 7 kwp sicherzustellen. Das bedeutet: Ihre Messstelle wird technisch entsprechend aufgerüstet.

1. Welche Verbrauchsanlagen fallen unter §14a EnWG? (ab4,2kw/h)

Wallboxen (Ladestationen für E-Autos)

Wärmepumpen

Batteriespeicher

2. Was bedeutet „gedrosselt“ genau?

In sehr seltenen Fällen mit hoher Netzbelastung kann die Leistung Ihrer Anlage kurzzeitig reduziert werden.

Ihre Geräte werden nicht ausgeschaltet.

Die Einschränkung ist zeitlich begrenzt (meist wenige Minuten).

Wesentliche Funktionen bleiben erhalten (z. B. Wärmepumpe heizt weiterhin, aber etwas weniger stark).


3. Wie erhalte ich die Ersparnisse?

Die jährliche Ersparnis von ca. 150 € wird direkt über Ihre Stromabrechnung berücksichtigt.

4. Muss ich etwas tun?

Nein. Sie müssen lediglich Ihre Zustimmung abgeben. Alles Weitere – insbesondere die Anmeldung beim Netzbetreiber – erledigt Enpal für Sie.

5. Für welche Anlagen ist die Zustimmung Pflicht?

Pflicht:
Wenn Sie eine dieser Verbrauchsanlagen (Wallbox, Wärmepumpe, Batteriespeicher) ab dem 01.01.2024 installiert bekommen haben.


Nicht –verpflichtend, aber mit Vorteil:
Wenn Ihre Anlage vor dem 01.01.2024 installiert wurde, können Sie ebenfalls zustimmen und die bis zu 150 € pro Jahr sichern.

6. Was passiert, wenn ich nicht zustimme und meine Anlage nach dem 01.01.2024 installiert wurde?

Der Netzbetreiber kann den Netzanschluss einschränken (z.B. keine vollständige Nutzung der Anlage).

Die jährliche Ersparnis von 150 € entfällt.

Info Box
dies ist keine durch Enpal bestimmte Maßnahme. Diese wurden gesetzlich durch die Netzbetreiber vorgegeben. Enpal betreut sie nur als Teil des Servicepaketes und da wir als Ihr MSB fungieren.

7. Was passiert, wenn ich nicht zustimme und meine Anlage vor dem 01.01.2024 installiert wurde?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht.

Ohne Zustimmung können wir Ihre Anlagenkomponenten jedoch nicht beim Netzbetreiber für die Steuerbarkeit anmelden – dadurch entfällt Ihr Anspruch auf die ca. 150 € jährliche Ersparnis.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Netzentgeltbefreiung, sondern um ein Ersparnis.

Warum ändern sich die Kosten für den Messstellenbetrieb?

Durch neue gesetzliche Vorgaben (§14a EnWG) wird die Grundlage dafür geschaffen, Energieverbrauch in Haushalten intelligent zu steuern und damit die Stromnetze zu entlasten. Dafür wird ein Intelligentes Messsystem (Smart Meter) benötigt.

Aktuell sind in vielen Haushalten noch konventionelle Messsysteme verbaut, die keine digitalen Verbrauchsdaten übermitteln können. Damit die gesetzlichen Vorteile genutzt werden können, rüsten wir auf eine moderne, digitale Messstelle um.

Wie setzen sich die neuen Kosten zusammen?

Konventionelle Messstelle (kME)
Bisher: 30 € / Jahr
Neu: 50 € / Jahr Messstellenbetrieb + 50 € / Jahr Steuerung

Smart Meter (ImSys)
Bisher: 50 € / Jahr
Neu: 50 € / Jahr Messstellenbetrieb + 50 € / Jahr Steuerung

Die 50 € Messstellenbetrieb sind gesetzlich als Preisobergrenze festgelegt.
Die 50 € Steuerungskosten entstehen durch die neue gesetzliche Vorgabe zur Steuerbarkeit.

Gesamt: 100 € / Jahr

Welche Vorteile bringt die Umstellung?

Sofort spürbare Kostenvorteile
→ Durchschnittlich 150 € weniger Netzentgelte pro Jahr

Zugang zu dynamischen Stromtarifen
→ Bis zu 35 % geringere Stromkosten pro Jahr

Kostenfreie und schnelle Installation durch Enpal

Zukunftssichere Ausstattung z. B. für Wallbox, Wärmepumpe & PV

Was bedeutet das für mich persönlich?

Die gesetzlich geforderte Umrüstung bringt nicht nur moderne Technik ins Zuhause – sie ermöglicht direkte Einsparungen und öffnet den Weg zu flexiblen Stromtarifen. Die höheren Kosten für den Messstellenbetrieb werden damit in den meisten Fällen mehr als ausgeglichen.

Wenn sie der Änderung zustimmen profitieren Sie in Zukunft von reduzierten Netzentgelten, i.H.v. durschnittlich 150€ / Jahr. Effektiv sparen sie also mit der Aufrüstung jährlich Geld, welcher Enpal's günstigem Stromtarif ermöglicht. Sollten Sie kein Enpal Stromkunde sein wird Ihnen das reduzierte Netzentgelt vom Netzbetreiber erstattet.

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