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Einspeisevergütung 2025 und Zählerstände

Vor über einem Monat aktualisiert

Warum muss ich meinen Zählerstand selbst ablesen?

Die Zähler sind zwar grundsätzlich zur Fernauslesung bestimmt, allerdings benötigen wir zur Verifizierung der Zählerstände einmal pro Jahr eine Selbstablesung. Diese ist notwendig, um eine korrekte Abrechnung seitens Lieferant und Netzbetreiber, u.a. für die Einspeisevergütung 2025, zu erstellen.

Warum muss ich zwei unterschiedliche Zählerstände übermitteln?

Sie haben einen 2-Richtungszähler, welcher sowohl den Bezug misst, als auch die Einspeisung. Beide Richtungen werden getrennt gemessen, sodass wir zwei unterschiedliche Zählerstände benötigen.

Warum muss ich Zählerstände an Enpal/ metrify schicken? Warum meldet sich Enpal/metrify zu Zählerständen bei mir?

Mit dem Verbau Ihrer PV-Anlage haben Sie einen Messstellenbetreibervertrag mit uns abgeschlossen. Das heißt, dass wir im Rahmen der Installation Ihres PV-Systems den Zähler Ihres vorherigen Messstellenbetreibers übernommen haben. Nur so waren wir in der Lage zeitnah einen geeigneten Zähler zu verbauen und die Einspeisung Ihrer Anlage sicherzustellen. Pflicht des Messstellenbetreibers ist u.a die Ermittlung von Messwerten und die Verteilung dieser im Markt (zu Lieferanten und Netzbetreiber). Damit kann eine ordentliche und korrekte Abrechnung sichergestellt werden.

Ich habe meine Messwerte schon an den Netzbetreiber übermittelt.

Als Ihr Messstellenbetreiber sind wir für die Messwerte des Zählers verantwortlich. Ebenso sind wir für die Weiterleitung dieser Werte an Lieferant und Netzbetreiber verantwortlich. Aus diesem Grund benötigen wir die Ablesung von Ihnen. Eine Übermittlung Ihrer Messdaten vom Lieferanten oder Netzbetreiber können wir leider nicht berücksichtigen.

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