Wir verstehen Ihren Ärger, wenn die gesetzliche Einspeisevergütung ausbleibt. Hier erfahren Sie kompakt, wer auszahlt, welche typischen Gründe es für Verzögerungen gibt und wie wir Sie konkret unterstützen.
Wer zahlt die gesetzliche Vergütung
Die gesetzliche Einspeisevergütung nach EEG zahlt Ihr zuständiger Netzbetreiber. Die Auszahlung erfolgt in der Regel jährlich und rückwirkend ab dem Tag der Erstinbetriebnahme. Nach Abschluss der Fertigmeldung kann die Prüfung beim Netzbetreiber mehrere Monate dauern.
Häufige Gründe für Verzögerungen
Die Fertigmeldung Ihrer Anlage wird noch geprüft.
Es fehlen Unterlagen beim Netzbetreiber, etwa Anschlusszusage, Inbetriebsetzungsprotokoll oder Bankverbindung.
Die Zählerdaten sind beim Netzbetreiber nicht eindeutig hinterlegt, zum Beispiel Zählernummer oder Zählpunktbezeichnung.
Produktionswerte wurden nicht verarbeitet. Für die Vergütung ist der Produktionszählerstand maßgeblich, der unter 2.8.0 geführt wird.
Es hat eine Umstellung auf Direktvermarktung stattgefunden. Ab dem Umschaltdatum zahlt der Netzbetreiber nicht mehr, die Vergütung läuft dann über Enpal Energy.
Was wir für Sie prüfen
Ob die Fertigmeldung bei uns abgeschlossen ist und an den Netzbetreiber übermittelt wurde.
Ob Ihre Produktionswerte 2.8.0 aktuell und vollständig an den Netzbetreiber gemeldet sind.
Ob der Netzbetreiber offene Rückfragen oder fehlende Dokumente gemeldet hat.
Ob eine Direktvermarktung aktiv ist und ab welchem Datum sie gilt.
Was Sie sofort tun können
Prüfen Sie Post oder E-Mails Ihres Netzbetreibers auf Hinweise zu fehlenden Unterlagen.
Halten Sie Zählernummer und die Vorgangsnummer aus der Anschlusszusage bereit.
Laden Sie Schreiben des Netzbetreibers und vorhandene Nachweise im Kundenportal hoch oder senden Sie sie an service@enpal.de.
Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung für die Einspeisevergütung mit, falls der Netzbetreiber diese abgefragt hat.
Unser weiteres Vorgehen
Liegen Unterlagen beim Netzbetreiber nicht vor, reichen wir diese nach und bestätigen Ihnen den Versand.
Wurden Produktionswerte nicht verarbeitet, übermitteln wir die 2.8.0 Zählerstände erneut.
Ist die Fertigmeldung länger als sechs Monate abgeschlossen und es gab noch keine Rückmeldung, empfehlen wir zusätzlich eine kurze Nachfrage beim Netzbetreiber mit Zählernummer und Vorgangsnummer. Parallel setzen auch wir ein Klärungsticket auf.
Wichtig zur Einordnung der Zählerstände
Für die gesetzliche Einspeisevergütung ist der Produktionszählerstand 2.8.0 relevant. Der Verbrauchszählerstand 1.8.0 betrifft die Stromlieferung, nicht die Einspeisezahlung. Sie müssen dazu nichts gesondert auswählen, wir ordnen die Werte korrekt zu.
Wenn Sie uns die genannten Informationen bereitstellen, kümmern wir uns um die Klärung mit dem Netzbetreiber und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.