Wenn dein smarta Plan bisher über Ageras in Verbindung mit deinem Kontist-Geschäftskonto abgerechnet wurdest, ändert sich ab August 2025 die Zuständigkeit für die Steuerberatung. Hier erklären wir dir, was das konkret für deinen bestehenden Ageras-Vertrag und dein Banking bedeutet.
Weiterhin eine Rechnung von Ageras – aber nur fürs Banking
Auch wenn smarta die Steuerberatung ab August 2025 vollständig selbst übernimmt, wird dir weiterhin eine separate Rechnung von der Ageras GmbH ausgestellt – in der Regel mit dem Vermerk „Banking for smarta“.
Diese Rechnung betrifft ausschließlich die Gebühren für dein Kontist-Banking.
Mögliche Gebühren im Rahmen des Kontist-Bankings
Bitte beachte: Auch wenn die Grundgebühren aktuell abgedeckt sind, können im Rahmen des Kontist-Bankings bankübliche Zusatzkosten entstehen, zum Beispiel:
Überweisungsänderung/-rückrufe
Verpfändung
Konkrete Infos zu solchen Gebühren kann dir ausschließlich die Bank geben.
➡️ Wende dich bei Rückfragen zum Konto direkt an den Kontist-Support:
Steuerberatung jetzt über smarta
Deine steuerberatenden Leistungen werden ab August 2025 direkt durch smarta abgerechnet – mit eigener Rechnung, eigenem Zahlungsweg (z. B. SEPA-Mandat) und klarer Trennung vom Banking.
Du möchtest ein anderes Bankkonto nutzen?
Kein Problem! smarta funktioniert mit vielen Kontomodellen – du kannst jedes beliebige Geschäftskonto hinterlegen und für die laufende Abrechnung nutzen.
Wenn du dein Konto wechseln oder ein neues SEPA-Mandat einrichten möchtest, schreib uns einfach an kontakt-team@smarta-steuern.de oder nutze den Chat direkt in der smarta Web-App.
Wir kümmern uns darum.
Du brauchst Unterstützung?
Für unsere Mandant*innen:
Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!
Kein Mandant*in bei smarta? Kein Problem!
Buche dir hier einen Termin für unser umfassendes Gründungspaket oder ein Beratungsgespräch, wenn du nur Fragen zu einzelnen Themen hast.
Weitere Fragen:
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