Wann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Bilanz?
Wenn du ein Gewerbetreibender bist und dein Umsatz höher als € 800.000 oder dein Gewinn höher als € 80.000 ist.
Bei Bilanzierungspflicht – welche Daten und Dokumente müssen mit smarta geteilt werden?
Deine Vorjahresbilanz
Deine Vorjahres-Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Deinen Anlagespiegel
Eine Auflistung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten (OPOS-Liste)
Jegliche Steuerbescheide von den letzten 3 Jahren, wenn möglich
Rechnungen und Kontoauszüge aus dem aktuellen Steuerjahr
Warenbestände aus dem aktuellen Steuerjahr
Betriebliche Darlehen aus dem aktuellen Steuerjahr
Wie können Daten und Dokumente übermittelt werden?
Bitte sende deine Daten und Dokumente per E-Mail an kontakt-team@smarta-steuern.de.
Du brauchst Unterstützung?
Für unsere Mandant*innen:
Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!
Kein Mandant*in bei smarta? Kein Problem!
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Weitere Fragen:
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