Als Selbstständiger bist du verpflichtet, jährlich deine Steuererklärungen abzugeben - dazu zählen die Einkommensteuer sowie ggf. die Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Der folgende Artikel gibt dir einen klaren Überblick über die jeweiligen Abgabefristen pro Jahr.
Mache deine Steuererklärungen mit uns, um von einer späteren Frist zu profitieren.
Fall | Beschreibung | Abgabefrist |
A | Selbstabgabe der Steuererklärungen | 7 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, bis zum 31. Juli des Folgejahres |
B | Abgabe durch die smarta Steuerberatung in Mandatsvollmacht | Letzter Tag des Monats Februar im zweiten Kalenderjahr nach dem Besteuerungszeitraum |
A) Selbstabgabe der Steuererklärungen
Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst:
2024: bis 31.07.2025
2025: bis 31.07.2026
2026: bis 31.07.2027
2027: bis 31.07.2028
2028: bis 31.07.2029
B) Abgabe durch die smarta Steuerberatung in Mandatsvollmacht
Wenn wir als dein bevollmächtigter Steuerberater die Abgabe übernehmen, verlängert sich deine Frist. Damit wir alle Fristen einhalten können, ist es wichtig, dass du deine Daten rechtzeitig in unserer Web-App vervollständigst. Die konkrete Frist für deine Dateneingabe findest du direkt in der App.
Wenn du deine Steuererklärung von uns erstellen lässt:
2024: bis 30.04.2026
2025: bis 01.03.2027
2026: bis 29.02.2028
2027: bis 28.02.2029 (voraussichtlich)
2028: bis 28.02.2030 (voraussichtlich)
Wird die Frist verpasst:
Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Finanzbehörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (gemäß §§ 328 ff. AO).
Bleibt auch dies erfolglos, kann sie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ankündigen und durchführen (gemäß § 162 AO)
Wird kein Einspruch gegen den Schätzungsbescheid eingelegt, kann die Finanzverwaltung von der Fristsetzung nach § 364b AO Gebrauch machen, wonach Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Fristablauf vorgelegt werden, nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig hiervon kann sie auch einen Verspätungszuschlag festsetzen (gemäß § 152 AO).
Als Mandant der smarta Steuerberatung kontaktiere uns bzgl. der Vorgehensweise oder Einsprüche: kontakt-team@smarta-steuern.de
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