Selbstständige sind verpflichtet, jährlich Steuererklärungen (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer) abzugeben.
Mache deine Steuererklärungen mit uns, um von einer späteren Frist zu profitieren.
Fall | Beschreibung | Abgabefrist |
A | Selbstabgabe der Steuererklärungen | 7 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, bis zum 31. Juli des Folgejahres |
B | Abgabe durch die smarta Steuerberatung in Mandatsvollmacht | Letzter Tag des Monats Februar im zweiten Kalenderjahr nach dem Besteuerungszeitraum |
Hinweis zu den Abgabefristen
Aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 wurden die Abgabefristen für mehrere Steuerjahre verlängert. Diese Sonderregelung läuft aus – ab dem Steuerjahr 2026 gelten wieder die regulären Fristen.
Wenn du deine Steuererklärung selbst erstellst:
2023: bis 02.09.2024
2024: bis 31.07.2025
2025: bis 31.07.2026
Ab Rückkehr zu den regulären Fristen (ohne Covid-Verlängerung):
2026: bis 31.07.2027
2027: bis 31.07.2028
2028: bis 31.07.2029
Wenn wir als dein bevollmächtigter Steuerberater die Abgabe übernehmen:
Damit wir die Fristen einhalten können, ist es wichtig, dass du deine Daten rechtzeitig in unserer Web-App vervollständigst. Die konkrete Frist für deine Dateneingabe findest du direkt dort.
Verlängerte Fristen aufgrund von Covid-19 (bis einschließlich 2025):
2023: bis 02.06.2025
2024: bis 30.04.2026
2025: bis 01.03.2027
Ab Rückkehr zu den regulären Fristen:
2026: bis 29.02.2028
2027: bis 28.02.2029 (voraussichtlich)
2028: bis 28.02.2030 (voraussichtlich)
Wird die Frist verpasst:
Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Finanzbehörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (gemäß §§ 328 ff. AO).
Bleibt auch dies erfolglos, kann sie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ankündigen und durchführen (gemäß § 162 AO)
Wird kein Einspruch gegen den Schätzungsbescheid eingelegt, kann die Finanzverwaltung von der Fristsetzung nach § 364b AO Gebrauch machen, wonach Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Fristablauf vorgelegt werden, nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig hiervon kann sie auch einen Verspätungszuschlag festsetzen (gemäß § 152 AO).
Als Mandant der smarta Steuerberatung kontaktiere uns bzgl. der Vorgehensweise oder Einsprüche: kontakt-team@smarta-steuern.de
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