Selbstständige sind verpflichtet, jährlich Steuererklärungen (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer) abzugeben.
Mache deine Steuererklärungen mit uns, um von einer späteren Frist zu profitieren.
Fall | Beschreibung | Abgabefrist |
A | Selbstabgabe der Steuererklärungen | 7 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, bis zum 31. Juli des Folgejahres |
B | Abgabe durch die smarta Steuerberatung in Mandatsvollmacht | Letzter Tag des Monats Februar im zweiten Kalenderjahr nach dem Besteuerungszeitraum |
Hinweis
Aufgrund von Covid-19 wird die Frist für einige Steuerjahre wie folgt verlängert:
Wenn du die Steuererklärung selbst erledigst:
2023: bis 02.09.2024
2024: bis 31.07.2025
2025: bis 31.07.2026
Wenn wir, die smarta Steuerberatung, als dein bevollmächtigter Steuerberater die Steuererklärungen abgeben, hast du verlängerte Fristen. Bitte überprüfe die jeweiligen Jahresfristen für deine finale Dateneingabe bei uns in der Web-App. Nur so können wir für dich folgende offizielle Fristen einhalten:
2023: bis 02.06.2025
2024: bis 30.04.2026
2025: bis 01.03.2027
Wird die Frist verpasst:
Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Finanzbehörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (gemäß §§ 328 ff. AO).
Bleibt auch dies erfolglos, kann sie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ankündigen und durchführen (gemäß § 162 AO)
Wird kein Einspruch gegen den Schätzungsbescheid eingelegt, kann die Finanzverwaltung von der Fristsetzung nach § 364b AO Gebrauch machen, wonach Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Fristablauf vorgelegt werden, nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig hiervon kann sie auch einen Verspätungszuschlag festsetzen (gemäß § 152 AO).
Als Mandant der smarta Steuerberatung kontaktiere uns bzgl. der Vorgehensweise oder Einsprüche: kontakt-team@smarta-steuern.de
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Für unsere Mandant*innen:
Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!
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