Selbständige sind verpflichtet, jährlich Steuererklärungen (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer) abzugeben.
Fall A: Reichst du selbst ein, müssen die Erklärungen grundsätzlich 7 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, also bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein.
Fall B: Bei Abgabe durch die smarta Steuerberatung in Mandatsvollmacht endet die Abgabefrist am letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
HINWEIS VERLÄNGERUNGEN: Aufgrund von Covid19 wird die Frist für einige Steuerjahre wie folgt verlängert:
Wenn du die Steuererklärung selbst erledigst:
2021: bis 31.10.2022
2022: bis 30.09.2023
2023: bis 02.09.2024
2024: bis 31.07.2025
2025: bis 31.07.2026
Wenn wir, die smarta Steuerberatung, als dein bevollmächtigter Steuerberater die Steuererklärungen abgeben, hast du verlängerte Fristen. Bitte überprüfe die jeweiligen Jahresfristen für deine finale Dateneingabe bei uns in der Web-App. Nur so können wir für dich folgende offizielle Fristen einhalten:
2021: bis 31.08.2023
2022: bis 31.07.2024
2023: bis 02.06.2025
2024: bis 30.04.2026
2025: bis 01.03.2027
ℹ️Wird die Frist verpasst:
Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Finanzbehörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (gemäß §§ 328 ff. AO).
Bleibt auch dies erfolglos, kann sie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ankündigen und durchführen (gemäß § 162 AO)
Wird kein Einspruch gegen den Schätzungsbescheid eingelegt, kann die Finanzverwaltung von der Fristsetzung nach § 364b AO Gebrauch machen, wonach Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Fristablauf vorgelegt werden, nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig hiervon kann sie auch einen Verspätungszuschlag festsetzen (gemäß § 152 AO).
als Mandant der smarta Steuerberatung kontaktiere uns bzgl. der Vorgehensweise oder Einsprüche ➡️kontakt-team@smarta-steuern.de