Nachweis der Kosten und gemischte Nutzung
Wenn du keine Betriebsausgabenpauschale nutzt, musst du deine tatsächlichen Kosten nachweisen. Dafür sammelst du alle relevanten Belege sorgfältig.
Wichtig: Jede Betriebsausgabe benötigt eine ordnungsgemäße Rechnung.
Diese sollte folgende Angaben enthalten:
Name des Leistungserbringers
Leistungsbeschreibung
Rechnungsbetrag
Falls keine Rechnung vorliegt (z. B. bei kleineren Barzahlungen), kannst du ausnahmsweise einen Eigenbeleg erstellen.
Gemischte Nutzung
Sobald du einen Gegenstand (z. B. Firmenwagen) sowohl betrieblich als auch privat nutzt, liegt eine gemischte Nutzung vor. Hier gelten besondere Dokumentationspflichten:
Führe ein Fahrtenbuch oder nutze die 1 Prozent-Regelung, um die private Nutzung korrekt zu versteuern.
Trenne die privaten und betrieblichen Kostenanteile sauber, damit deine Steuererklärung korrekt erstellt werden kann.
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