Ja, bestimmte Bestattungskosten kannst du steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – allerdings nur, wenn du die Kosten selbst getragen hast und sie nicht durch das Erbe oder eine Sterbegeldversicherung gedeckt wurden.
Absetzbar sind z. B.:
Erwerb und Pflege der Grabstätte
Sarg oder Urne
Trauerfloristik (Blumen, Kränze)
Todesanzeigen
Nicht absetzbar sind:
Bewirtungskosten bei der Trauerfeier
Grabstein mit besonders hohem Repräsentationswert
Für wen ist das relevant?
Vor allem für nahe Angehörige, wie:
Ehepartner:innen
Kinder
Eltern
Geschwister (wenn sie nachweislich die Kosten getragen haben)
Du musst die Ausgaben nachweisen können – zum Beispiel mit Rechnungen und Kontoauszügen. Außerdem prüft das Finanzamt, ob die Kosten zumutbar oder außergewöhnlich hoch sind.
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