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Kann man Bestattungskosten absetzen?

Kosten für Grabstätte, Sarg, Urne, Kränze absetzen

Vor über einer Woche aktualisiert
Banner: Kann man Bestattungskosten absetzen?

Ja, bestimmte Bestattungskosten kannst du steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – allerdings nur, wenn du die Kosten selbst getragen hast und sie nicht durch das Erbe oder eine Sterbegeldversicherung gedeckt wurden.

Absetzbar sind z. B.:

  • Erwerb und Pflege der Grabstätte

  • Sarg oder Urne

  • Trauerfloristik (Blumen, Kränze)

  • Todesanzeigen

Nicht absetzbar sind:

  • Bewirtungskosten bei der Trauerfeier

  • Grabstein mit besonders hohem Repräsentationswert

Für wen ist das relevant?
Vor allem für nahe Angehörige, wie:

  • Ehepartner:innen

  • Kinder

  • Eltern

  • Geschwister (wenn sie nachweislich die Kosten getragen haben)

Du musst die Ausgaben nachweisen können – zum Beispiel mit Rechnungen und Kontoauszügen. Außerdem prüft das Finanzamt, ob die Kosten zumutbar oder außergewöhnlich hoch sind.


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