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Kann ich die Pflege von Angehörigen/ Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen?

Pflegekosten absetzen, Unterhaltszahlungen absetzen

Vor über einem Monat aktualisiert
Banner: Pflege & Unterhalt absetzbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Pflegekosten und Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Pflegekosten: Zwei Möglichkeiten

  1. Pflegebedürftigkeit nachweisen
    Wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt (z. B. Pflegegrad), kannst du die tatsächlichen Pflegekosten steuerlich geltend machen.

  2. Pflegepauschbetrag nutzen
    Alternativ kannst du einen festen Pauschbetrag ohne Einzelnachweis ansetzen – vorausgesetzt, du pflegst die Person unentgeltlich zu Hause.

Unterhaltszahlungen absetzen

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige (z. B. Eltern oder Kinder) kannst du ebenfalls unter bestimmten Bedingungen absetzen – zum Beispiel, wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.


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