Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Pflegekosten und Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.
Pflegekosten: Zwei Möglichkeiten
Pflegebedürftigkeit nachweisen
Wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt (z. B. Pflegegrad), kannst du die tatsächlichen Pflegekosten steuerlich geltend machen.Pflegepauschbetrag nutzen
Alternativ kannst du einen festen Pauschbetrag ohne Einzelnachweis ansetzen – vorausgesetzt, du pflegst die Person unentgeltlich zu Hause.
Unterhaltszahlungen absetzen
Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige (z. B. Eltern oder Kinder) kannst du ebenfalls unter bestimmten Bedingungen absetzen – zum Beispiel, wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.
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