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Wo werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen?

Krankheitskosten, Pflegekosten und Behinderungskosten steuerlich geltend machen

Vor über 3 Wochen aktualisiert
Banner: Außergewöhnliche Belastungen - wo eintragen?

Je nach Art der außergewöhnlichen Belastung musst du verschiedene Anlagen bei deiner Steuererklärung nutzen, um die Kosten geltend zu machen.

Während allgemeine Krankheits- und Pflegekosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden, gehören Unterhaltszahlungen in die Anlage Unterhalt.

Falls es um Behinderungskosten geht, kannst du den Behinderten-Pauschbetrag in der entsprechenden Anlage angeben. Achte darauf, alle erforderlichen Nachweise beizufügen, damit das Finanzamt deine Angaben anerkennt.


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