Je nach Art der außergewöhnlichen Belastung musst du verschiedene Anlagen bei deiner Steuererklärung nutzen, um die Kosten geltend zu machen.
Während allgemeine Krankheits- und Pflegekosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden, gehören Unterhaltszahlungen in die Anlage Unterhalt.
Falls es um Behinderungskosten geht, kannst du den Behinderten-Pauschbetrag in der entsprechenden Anlage angeben. Achte darauf, alle erforderlichen Nachweise beizufügen, damit das Finanzamt deine Angaben anerkennt.
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