Zum Hauptinhalt springen
Alle Kollektionensmarta Buchhaltung und Steuerservice
Ist die Weitergabe von Buchhaltungsdaten an die Steuerberatung erlaubt?

Ist die Weitergabe von Buchhaltungsdaten an die Steuerberatung erlaubt?

Weitergabe von Buchhaltungsdaten über einen DATEV Export

Diese Woche aktualisiert
Banner: Weitergabe von Buchhaltungsdaten

Ja, das geht!

Mit dem DATEV Export kannst du problemlos deine Buchhaltungsdaten an die für dich zuständige Steuerberatungskanzlei weitergeben. So hat sie dann die Möglichkeit, deine fertige Buchhaltung in ihrem System einzuspielen, bspw. in DATEV, aber auch in anderen gängigen Buchhaltungssystemen. So kann dann problemlos deine Steuererklärung erstellt werden.

Wie mache ich das?

  • Logge dich in deine smarta Web-App ein

  • Klicke auf der linken Seite auf „Downloads”

  • Wähle „DATEV Export”

  • Aktiviere das Kontrollkästchen „Belege inkludieren”

  • Wähle das von dir gewünschte Jahr und die Formatauswahl*

  • Klicke auf „Export starten”

  • Sobald unten der Export angezeigt wird, klicke darauf

  • Es wird eine .zip-Datei heruntergeladen, die du einfach an deine Steuerberatung schickst.

Was enthält diese Datei?

Sie besteht aus einer weiteren .zip-Datei und einer .csv-Datei. Die weitere .zip-Datei enthält alle Belege und die .csv-Datei erfasst alle Buchungssätze.

*Es gibt zwei verschiedene Formate: SKR03 und SKR04. Wenn du dir nicht sicher bist, welches Format du brauchst, wende dich bitte an deine Steuerberatung.


Du brauchst Unterstützung?

Für unsere Mandant*innen:

Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!

Kein Mandant*in bei smarta? Kein Problem!

Buche dir hier einen Termin für unser umfassendes Gründungspaket oder ein Beratungsgespräch, wenn du nur Fragen zu einzelnen Themen hast.

Weitere Fragen:

Kontaktiere uns per E-Mail, wenn du mehr zu unseren Beratungsleistungen oder anderen Anliegen erfahren möchtest.

Hat dies deine Frage beantwortet?