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Wer kann den Steuerservice nutzen?

Voraussetzungen für die Nutzung des smarta Steuerservices

Vor über 3 Wochen aktualisiert
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Derzeit können wir dir den smarta Steuerservice nur anbieten, wenn du solo-selbstständige*r Freiberufler*in, Einzelunternehmer*in oder Gewerbetreibend*e bist. (Keine AG, GbR, GmbH, KG, Ltd., OHG, oder UG).

Außerdem gelten zurzeit die folgenden Richtlinien:

  • keine Bareinnahmen,

  • keine Tätigkeit mit dem Verkauf und Versand physischer Waren,

  • keine Mehrfachselbstständigkeit (mehrere Steuernummern o. mehrere EÜRs erforderlich),

  • keine Bilanzierer*innen,

  • keine Steuervermeidungsmodelle

Wir behalten uns aus internen Verwaltungsgründen außerdem vor, bestimmte Berufsgruppen bzw. Branchen vom smarta Steuerservice auszunehmen. Dazu gehören Handwerker*innen, Reinigungskräfte, Künstler*innen, Gastronomen und englischsprachige Gründer*innen.


Du brauchst Unterstützung?

Für unsere Mandant*innen:

Schreib uns jederzeit an kontakt-team@smarta-steuern.de oder buche dir hier ein Beratungsgespräch – wir sind für dich da!

Kein Mandant*in bei smarta? Kein Problem!

Buche dir hier einen Termin für unser umfassendes Gründungspaket oder ein Beratungsgespräch, wenn du nur Fragen zu einzelnen Themen hast.

Weitere Fragen:

Kontaktiere uns per E-Mail, wenn du mehr zu unseren Beratungsleistungen oder anderen Anliegen erfahren möchtest.

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