Alles, was Ihre Organisation als Unternehmen kauft, führt typischerweise zu Emissionen aufgrund der Herstellung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Genauer gesagt umfasst laut GHG Protocol die Kategorie Eingekaufte Waren und Dienstleistungen alle vorgelagerten (Cradle-to-Gate) Emissionen, die aufgrund der Produktion und Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen entstehen und die nicht in den anderen Kategorien der vorgelagerten Scope 3-Emissionen (d.h. Kategorie 2 bis Kategorie 8) enthalten sind.
Emissionen im Zusammenhang mit Wasserverbrauch
Während der Standardprozess zur Erstellung von Inventaren gemäß dem GHG Protocol den Wasserverbrauch nicht ausdrücklich berücksichtigt, halten wir bei Plan A es für entscheidend, ergänzende Ansätze zu erkunden, um die wasserbezogenen Auswirkungen auf die Emissionen anzugehen. Obwohl spezifische Richtlinien zur Berechnung der wasserbezogenen Scope-3-Emissionen begrenzt sind, stellt unser Team von Experten für CO₂-Bilanzierung fest, dass der Wasserverbrauch am besten mit Scope 3, Kategorie 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen übereinstimmt.
Durch die Nutzung der Berechnungsmethode „Wasserverbrauch“ ermöglicht Ihnen unsere Plattform, die Emissionen zu berechnen, die mit der Nutzung von Trinkwasser an dem gegebenen Standort und im zeitlichen Rahmen verbunden sind. Diese Berechnungsmethode erfasst die Emissionen aus der Aufbereitung von Trinkwasser, bevor es in das lokale Verteilernetz gelangt, sowie den Transport von Wasser zum Endverbraucher.
Welche Ausgaben sollten bei eingekauften Waren und Dienstleistungen nicht mit aufgeführt werden?
Vorgelagerte Scope-3-Emissionen
Das bedeutet, dass Sie alle Kosten, die mit einer der folgenden Kategorien in Verbindung stehen, ausschließen sollten:
Emissionen aus Scope 1 und 2
Alle Ausgaben, die unter Scope 1 und 2 fallen sollten ausgeschlossen werden.
Scope 1 − Stationäre Verbrennung
Zahlungen für vor Ort verbrannten Brennstoff ausschließen
Scope 1 − Mobile Verbrennung
Zahlungen für von Fahrzeugen verbrannten Brennstoff ausschließen
Scope 2 − Eingekaufter Strom
Zahlungen für eingekauften Strom ausschließen
Scope 2 − Eingekaufte Wärme
Zahlungen für eingekaufte Wärme ausschließen
Gehälter von Mitarbeiter:innen
Es müssen alle Gehälter von Mitarbeiter:innen ausgeschlossen werden. Relevante Mitarbeitendaten müssen stattdessen in den Organisationsdaten und dem Pendeln der Mitarbeiter:innen erfasst werden.
Was sollte ich sonst noch ausschließen?
CO₂-Kompensationen
Es sollten keine Ausgaben im Zusammenhang mit CO₂-Kompensationen oder -zertifikaten in die Kategorie Eingekaufte Waren und Dienstleistungen einbezogen werden. Weitere Informationen zum Reporting über kompensierte Emissionen finden Sie hier.
Welche Ausgaben sollte ich einbeziehen?
Hier sind einige Beispiele dafür, was in eingekauften Waren und Dienstleistungen einbezogen werden kann:
Cloud-Dienste
Consulting-Dienste
Freiberufler und Auftragnehmer
Büromaterialien
Reinigungsdienste
Coaching-/Schulungsdienste
Negative Ausgaben
In Ihren Ausgabendaten können Sie einige negative Werte feststellen, die Rückerstattungen widerspiegeln. Diese sollten dennoch in Ihren Datenupload einbezogen werden, damit zuvor berichtete Emissionen im Zusammenhang mit zurückgegebenen Waren entsprechend von Ihrer CO₂-Bilanz abgezogen werden können. Negative Ausgabendaten werden als negative Emissionswerte in dem Monat angezeigt, in dem die Rückerstattung erfolgte.
Die Emissionen aus eingekauften Waren und Dienstleistungen sind Scope-3-Emissionen.
Notfälle
Wenn Sie nur Ausgabendaten für bestimmte Emissionskategorien haben, für die wir keine ausgabenbasierte Berechnungsmethode zur Verfügung haben, kann die Kategorie Eingekaufte Water und Dienstleistungen verwendet werden, um sicherzustellen, dass diese Emissionen nicht übersehen werden. Dieser Ansatz ist jedoch nicht mit dem GHG Protocol konform und sollte dementsprechend nur als letzte Möglichkeit genutzt werden, mit der Absicht, die Daten unter der korrekten Kategorie erneut hochzuladen, sobald sie verfügbar sind.