Zum Hauptinhalt springen

Hinweis zur Abrechnung mit Strafbetrag vom Netzbetreiber

Vor über einem Jahr aktualisiert

Sollten Sie eine Abrechnung von Ihrem Netzbetreiber erhalten haben, in der ein Strafbetrag berechnet wird, bitten wir Sie, uns die vollständig abfotografierte oder eingescannte Rechnung zur Prüfung hier im Kundenportal zukommen zu lassen.

Wir müssen darauf hinweisen, dass Sie als Anlagenbetreiber/in dazu verpflichtet sind, den Rechnungsbetrag fristgerecht beim Netzbetreiber zu begleichen.

Mahnungsgebühren können durch Enpal leider nicht erstattet werden.

Sollte die Strafzahlung des Netzbetreibers legitim sein, wird Enpal diese Kosten für Sie übernehmen. Wir prüfen das Schreiben und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.

Hat dies deine Frage beantwortet?