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Leasing-Sonderzahlungen: Das ist neu!

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ändert die steuerliche Behandlung von Leasing-Sonderzahlungen.

Diese Woche aktualisiert
Banner: Leasing-Sonderzahlungen

Keine sofortige Abzugsfähigkeit: Sonderzahlungen müssen jetzt über die gesamte Leasingdauer verteilt werden, nicht mehr im Jahr der Zahlung.

  • Beispiel: Zahlst du 2025 eine Sonderzahlung von 6.000 € für einen drei-Jahres-Vertrag, sind pro Jahr nur 2.000 € abziehbar.

  • Praxis-Tipp: Dokumentiere Leasingverträge und Sonderzahlungen genau – wir kümmern uns um die korrekte Buchung und steuerliche Verteilung!

Diese Änderung betrifft dich, sobald du ein Firmenfahrzeug oder Firmen-Geräte least. Melde dich bei uns, wenn du unsicher bist!


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