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Homeoffice steuerlich absetzen

Arbeitszimmer, Homeoffice & steuerliche Absetzbarkeit.

Gestern aktualisiert
Banner: Dein Homeoffice steuerlich absetzen

1. Eigenes Arbeitszimmer

Hast du ein separates Arbeitszimmer, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (max. 10 % privat)? Dann kannst du anteilig folgende Kosten absetzen:

  • Miete und Nebenkosten

  • Strom, Wasser, Heizung

  • Versicherungen

Beispiel:

  • 800 EUR Miete monatlich, Wohnfläche 100 qm, Arbeitszimmer 10 qm → 10 % Anteil → 80 EUR monatlich steuerlich absetzbar.

Zusätzlich:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Fachbücher, Bürostuhl (z. B. 500 EUR) kannst du direkt als Betriebsausgabe absetzen.

  • Teurere Anschaffungen über 800 EUR netto werden über mehrere Jahre abgeschrieben (z. B. Schreibtisch für 1.200 EUR).

2. Kein separates Arbeitszimmer („Arbeiten am Küchentisch“)

Seit 2023 gilt dauerhaft eine Homeoffice-Pauschale:

  • 6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr (210 Tage)

  • Arbeitsmittel (s.o.) kannst du zusätzlich absetzen.

3. Kein Abzug bei anderem Arbeitsplatz

Steht dir außerhalb der Wohnung ein anderer Arbeitsplatz (z. B. Büro oder Co-Working-Space) zur Verfügung, kannst du dein häusliches Arbeitszimmer nicht absetzen. Arbeitsmittel kannst du aber trotzdem steuerlich geltend machen.

4. Wie smarta dir hilft

Als smarta Steuerkund*in stellen wir dir ein Online-Formular zur Verfügung, damit du deine Homeoffice-Tage und deine Ausgaben unkompliziert an uns übermitteln kannst. Wir kümmern uns darum, dass deine Steuererklärung korrekt und optimal erstellt wird.


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