1. Eigenes Arbeitszimmer
Hast du ein separates Arbeitszimmer, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (max. 10 % privat)? Dann kannst du anteilig folgende Kosten absetzen:
Miete und Nebenkosten
Strom, Wasser, Heizung
Versicherungen
Beispiel:
800 EUR Miete monatlich, Wohnfläche 100 qm, Arbeitszimmer 10 qm → 10 % Anteil → 80 EUR monatlich steuerlich absetzbar.
Zusätzlich:
Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Fachbücher, Bürostuhl (z. B. 500 EUR) kannst du direkt als Betriebsausgabe absetzen.
Teurere Anschaffungen über 800 EUR netto werden über mehrere Jahre abgeschrieben (z. B. Schreibtisch für 1.200 EUR).
2. Kein separates Arbeitszimmer („Arbeiten am Küchentisch“)
Seit 2023 gilt dauerhaft eine Homeoffice-Pauschale:
6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr (210 Tage)
Arbeitsmittel (s.o.) kannst du zusätzlich absetzen.
3. Kein Abzug bei anderem Arbeitsplatz
Steht dir außerhalb der Wohnung ein anderer Arbeitsplatz (z. B. Büro oder Co-Working-Space) zur Verfügung, kannst du dein häusliches Arbeitszimmer nicht absetzen. Arbeitsmittel kannst du aber trotzdem steuerlich geltend machen.
4. Wie smarta dir hilft
Als smarta Steuerkund*in stellen wir dir ein Online-Formular zur Verfügung, damit du deine Homeoffice-Tage und deine Ausgaben unkompliziert an uns übermitteln kannst. Wir kümmern uns darum, dass deine Steuererklärung korrekt und optimal erstellt wird.
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