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Bewirtungsaufwendungen steuerlich geltend machen
Bewirtungsaufwendungen steuerlich geltend machen

Bewirtungsaufwendungen, Geschäftsessen, Bewirtungsbeleg, Bewirtungskosten, Betriebsausgaben, Restaurantrechnung

Diese Woche aktualisiert

Bewirtungsaufwendungen sind ein wichtiger Bestandteil betrieblicher Ausgaben und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. In diesem Artikel erfährst du, welche Regelungen gelten und wie du Bewirtungskosten korrekt dokumentierst.


1. Wann sind Bewirtungskosten steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich kann zwischen folgenden Bewirtungsarten unterschieden werden:

  • Geschäftliche Bewirtung von Kunden und Geschäftspartnern:

    • 70 % der Bewirtungskosten sind als Betriebsausgabe abziehbar.

    • Ein korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg ist erforderlich.

    • Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass der Bewirtung stehen (z. B. Sternerestaurants nur in Ausnahmefällen).

  • Betriebliche Bewirtung von Mitarbeitern:

    • 100 % der Bewirtungskosten sind abziehbar, wenn es sich um betriebsinterne Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier, Betriebsfest) handelt.

    • Spontane Einladungen ohne besonderen Anlass gelten als geldwerter Vorteil und sind lohnsteuer- sowie sozialversicherungspflichtig.

  • Gesten der Höflichkeit:

    • Kosten für Kaffee, Tee, Kekse oder kleine Snacks im Rahmen von Besprechungen sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar.

    • Ein einfacher Kassenbon reicht als Nachweis aus.


2. Anforderungen an einen Bewirtungsbeleg

Damit Bewirtungskosten steuerlich anerkannt werden, benötigst du einen korrekt ausgefüllten Bewirtungsbeleg. Der Bewirtungsbeleg muss folgende Informationen enthalten:

  • Ort der Bewirtung (z.B. Name und Anschrift des Restaurants oder die Firmenanschrift bei Betriebsfeiern)

  • Tag der Bewirtung

  • in Restaurants: alle (Einzel-)Leistungen, die in Anspruch genommen wurden; die bloße Angabe "Speisen und Getränke" genügt dabei nicht

  • konkreter Anlass der Bewirtung (z.B. Terminplanung für Projekt xy oder Verhandlung Mietvertrag; allgemeine Bezeichnungen wie "Kundenpflege", "Geschäftsessen" oder "Arbeitsessen" genügen nicht)

  • Namen und Firmen aller Teilnehmer

  • Höhe der Aufwendungen einschließlich Trinkgeld

  • Umsatzsteuersatz

  • Unterschrift des Einladenden

Bewirtungsbelege über EUR 250,00 (brutto) müssen zusätzlich noch folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Einladenden

  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Restaurants

  • Rechnungsnummer

  • Entgelt und Umsatzsteuerbetrag

In vielen Restaurants gibt es auf der Rückseite der Rechnung einen Vordruck für die erforderlichen Angaben. Falls dieser fehlt, kannst du die Angaben handschriftlich auf einem separaten Blatt Papier notieren und mit der Rechnung zusammenheften.

Du kannst auch unsere Bewirtungsbeleg-Vorlage nutzen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind:


3. So reichst du deinen Bewirtungsbeleg bei uns ein

  1. Restaurantrechnung bzw. Bewirtungsbeleg korrekt ausfüllen.

  2. Beide Dokumente bei der entsprechenden Transaktion in der App hochladen.

Du hast Fragen oder benötigst Hilfe beim Ausfüllen des Bewirtungsbelegs:

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