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Altersvorsorge für Selbstständige
Altersvorsorge für Selbstständige

Versicherungen: Steuern optimieren durch gezielte Vorsorgemaßnahmen

Vor über 2 Wochen aktualisiert

Ein zentraler Punkt auf der Agenda von Selbständigen ist die Altersvorsorge für Selbstständige. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Angestellten und Freiberuflern liegt in der eigenverantwortlichen Absicherung für Krankheit und Alter.

Im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Fakten zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Steuerliche Begünstigung der Altersvorsorge

Ein grundlegendes Prinzip der Besteuerung lautet: Jedes Einkommen wird einmal besteuert. Vollständig steuerfreie Vorsorgemodelle existieren daher nicht, ebenso wenig wie eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens.

Die Altersvorsorge verläuft in zwei Phasen:

  1. Ansparphase – Während der Berufstätigkeit erfolgen Einzahlungen in eine Rentenversicherung.

  2. Rentenphase – Nach Renteneintritt erfolgt die Auszahlung der Rente.

Es gibt zwei grundlegende steuerliche Modelle:

  • Steuervorteile in der Ansparphase: Beiträge sind steuerlich absetzbar, jedoch unterliegen spätere Rentenzahlungen der Steuerpflicht. Dieser Mechanismus wird als Steuerstundungseffekt bezeichnet.

  • Steuervorteile in der Rentenphase: Beiträge werden in der Ansparphase nicht steuerlich gefördert, dafür sind spätere Rentenzahlungen weitgehend steuerfrei.

In der Praxis existieren häufig Mischformen zwischen diesen beiden Modellen.


Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige

Bevor die verschiedenen Vorsorgemodelle im Detail betrachtet werden, lohnt sich ein Blick auf die grundlegenden Optionen, die Selbstständigen zur Verfügung stehen.

Privater Vermögensaufbau

Eigenständiges Sparen und der gezielte Aufbau eines Vermögens ermöglichen finanzielle Unabhängigkeit im Alter. Über Jahre hinweg kann regelmäßig ein Betrag zur Seite gelegt und durch intelligente Investitionen vermehrt werden. Besonders beliebt sind Immobilien und Aktien als langfristige Vorsorgeformen.

Altersvorsorge durch privaten Vermögensaufbau

  • Theoretisch stellt der private Vermögensaufbau eine der attraktivsten Formen der Altersvorsorge dar. Unternehmensaufbau, regelmäßiges Sparen, Investitionen in Aktien oder Immobilien sowie der spätere Verkauf des Unternehmens können eine finanzielle Grundlage für den Ruhestand bilden.

  • Allerdings können unvorhergesehene Entwicklungen den ursprünglichen Plan durchkreuzen. Daher sollte der Vermögensaufbau nicht die einzige Säule der Altersvorsorge sein.

  • Steuerliche Auswirkungen sind bei privaten Anlagen unterschiedlich. Immobilien bieten häufig steuerliche Vorteile, während Mieteinnahmen wiederum versteuert werden müssen. Eine fundierte Beratung durch Experten wie Steuerberater oder Vermögensberater ist hier ratsam.

  • Ein wichtiger Aspekt: Der Wert eines eigenen Unternehmens sollte realistisch eingeschätzt werden. Viele Selbstständige überschätzen den Marktwert ihres Unternehmens und übersehen, dass ein Verkauf ohne persönliche Mitwirkung oft schwierig ist.


Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente

Auch für Selbstständige besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall unterscheidet sich die Altersvorsorge kaum von der eines Angestellten, da monatliche Beiträge in das System fließen.

Für alle anderen bietet die Rürup-Rente eine steuerlich attraktive Alternative. Sie ermöglicht eine erhebliche steuerliche Entlastung im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen.

Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente

1. Versicherungspflichtige Selbstständige

Bestimmte Berufsgruppen unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören unter anderem Handwerkerinnen, Hebammen, Lehrende, Künstlerinnen und Publizierende. Eine vollständige Auflistung findet sich im Sozialgesetzbuch VI (§2).

Ausnahmen bestehen beispielsweise bei der Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Angestellter.

Beitragshöhe zur gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2023):

  • Halber Regelbeitrag für Gründer*innen: In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit möglich, aktuell 315,70 € (West) bzw. 305,97 € (Ost) monatlich.

  • Regelbeitrag: Unabhängig vom Einkommen monatlich 631,47 € (West) bzw. 611,94 € (Ost).

  • Einkommensgerechter Beitrag: Anpassung der Beiträge auf Basis des Einkommens möglich, sofern ein Einkommensteuerbescheid vorliegt.

ℹ️ Für Künstlerinnen, Publizierende, Seelotsinnen, Hausgewerbetreibende sowie Küstenschifferinnen und -fischerinnen gelten besondere Regelungen. Mitglieder der Künstlersozialkasse zahlen nur die Hälfte ihres Beitrags, während die andere Hälfte übernommen wird.


2. Die Rürup-Rente – die Freiberufler-Variante der Riester-Rente

  • Die Riester-Rente steht ausschließlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten offen. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung bietet die 2005 eingeführte Rürup-Rente eine Alternative mit attraktiven steuerlichen Vorteilen.

  • Die Rürup-Rente kann bei Versicherungsgesellschaften, Banken oder Investmentgesellschaften abgeschlossen werden.

  • Steuerliche Vorteile der Rürup-Rente
    Im Vergleich zu konventionellen privaten Rentenversicherungen bietet die Rürup-Rente erhebliche Steuervorteile. Beiträge können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich die Steuerlast reduziert.

  • Ein kleiner Nachteil: Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen in der Auszahlungsphase einer höheren Besteuerung. Dies führt zum sogenannten Steuerstundungseffekt – eine Verschiebung der Steuerlast in die Zukunft.

  • Fachliche Beratung kann helfen, die optimale Rentenstrategie zu ermitteln.

  • Beiträge zur Rürup-Rente und steuerliche Absetzbarkeit
    Beiträge zur Rürup-Rente gehören steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen, ebenso wie Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse.

  • Die steuerliche Absetzbarkeit unterliegt jährlichen Höchstbeträgen (Stand 2023):

    • Alleinstehende: 26.528 €

    • Verheiratete: 53.056 €

  • Bereits geleistete Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung reduzieren diesen steuerlich absetzbaren Betrag.

  • Diese Beiträge können seit 2023 zu 100% steuerlich abgesetzt werden. 2022 waren es noch 94% und hätte ursprünglich bis 2025 zu 2% jährlich ansteigen sollen. Doch die Bundesregierung hat die volle Absetzbarkeit schon auf 2023 vorgezogen und sie kann somit in voller Höhe als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden.

Besteuerung in der Rentenzeit

Die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente orientieren sich zunehmend in Richtung „Steuererleichterung in der Ansparphase und Steuerpflicht in der Rentenphase“.

Beitragszahlungen lassen sich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, während Rentenzahlungen entsprechend versteuert werden müssen. Konkret bedeutet dies, dass im Jahr 2022 94 % und seit 2023 100 % der Rürup-Rente steuerpflichtig sind, entsprechend dem möglichen Sonderausgabenabzug.


Private kapitalgedeckte Rentenversicherungen

Neben der staatlich stark geförderten Rürup-Rente stehen zahlreiche private Rentenversicherungen zur Verfügung, die über Versicherungsunternehmen oder Banken abgeschlossen werden können. Diese bieten zwar meist weniger steuerliche Vorteile, überzeugen jedoch durch größere Flexibilität, etwa durch die Möglichkeit, vor Renteneintritt Kapital zu entnehmen.

Eine private Altersvorsorge bietet eine flexible Alternative mit zahlreichen Vorteilen:

  • Beleihbarkeit der Rente: Möglichkeit, das angesparte Kapital als Sicherheit für Kredite zu nutzen.

  • Kapitalwahlrecht bei Auszahlung: Wahl zwischen monatlicher Rente oder einmaliger Auszahlung der angesparten Summe. Letzteres ist vor allem dann sinnvoll, wenn Fixkosten durch andere Einkommensquellen wie gesetzliche Rente, Aktien oder Mieteinnahmen gedeckt sind.

  • Freie Vererbbarkeit: Im Todesfall während der Anspar- oder Rentenphase kann das Kapital an Erben übertragen werden.

  • Optionale Zuzahlungen und Entnahmen: Je nach Vertragsgestaltung sind sowohl Kapitalentnahmen als auch Aufstockungen in der Ansparphase möglich.

Private Rentenversicherungen bieten mehr Flexibilität als die gesetzliche Rentenversicherung und liegen daher zwischen privatem Vermögensaufbau und staatlicher Vorsorge.

Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital auf Wunsch als Einmalzahlung auszahlen zu lassen – eine attraktive Option zur langfristigen Vermögensbildung. Hier gilt, wie beim klassischen Vermögensaufbau: Ein früher Start maximiert den Zinseszinseffekt und erhöht die spätere Auszahlungssumme erheblich.

ℹ️Die Auswahl der richtigen privaten Rentenversicherung kann jedoch herausfordernd sein. Verträge sind direkt bei Versicherungsunternehmen oder Banken abschließbar, jedoch arbeiten viele Berater auf Provisionsbasis. Unabhängige Beratung und eigene Recherche sind daher empfehlenswert, um die bestmögliche Vorsorgestrategie zu finden.

Wie werden private Rentenversicherungen steuerlich behandelt?

Private Rentenversicherungen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Die Rentenversicherungsbeiträge während der Ansparphase können in der Regel nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden, weshalb kein steuerlicher Vorteil wie bei der Rürup-Rente besteht.

Im Rentenalter ist die Rente jedoch zum Teil steuerfrei. Es wird zwischen einem Sparanteil und einem Ertragsanteil unterschieden. Der Sparanteil setzt sich aus den Beiträgen zusammen, die über die Jahre eingezahlt wurden, und diese Auszahlung ist steuerfrei. Die erzielten Erträge aus diesen Beiträgen bilden den Ertragsanteil, der versteuert werden muss.

ℹ️Selbständige haben die Möglichkeit, die Riester-Rente als Altersvorsorge zu wählen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für Angestellte ist es möglich, die staatlich geförderte Riester-Rente abzuschließen. Selbständige können sich im besten Fall an einem bestehenden Vertrag ihres Ehepartners beteiligen und von den Zulagen profitieren. Eine staatlich nicht geförderte Riester-Rente wäre theoretisch möglich, aber aufgrund hoher Verwaltungskosten eher unvorteilhaft


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