Normalerweise zählen außergewöhnliche Belastungen nicht als Betriebsausgaben.
Es gibt aber eine Ausnahme: die berufsbedingte Krankheit. Wurde dein Krankheitszustand durch deine Tätigkeit ausgelöst, kannst du wählen.
Für Selbstständige ist es meist besser, diese Kosten als Betriebsausgabe abzusetzen. Aber Vorsicht, dass Finanzamt schaut hier ganz genau hin.
Hol dir diesbezüglich also am besten einen Rat von deiner Steuerberatung.
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