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Was ist die Tachographenregelung für 2,5- und 3,5-Tonnen-Fahrzeuge?

Ab dem 1. Juli 2026 verlangen neue EU-Vorschriften, dass viele Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen einen intelligenten Fahrtenschreiber verwenden, wenn sie internationalen Güterverkehr oder Kabotage durchführen (Transport innerhalb eines anderen EU-Landes durch einen ausländischen Betreiber).

Bisher galten diese Anforderungen vor allem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

✅ Die vollständige Verordnung finden Sie in der Verordnung (EU) 2020/1054 auf EUR-Lex.​
Eine vereinfachte Erklärung der neuen Anforderungen finden Sie im Leitfaden der Europäischen Arbeitsbehörde für leichte Nutzfahrzeuge.

Ein Smart Tachograph ist ein Gerät, das Folgendes erfasst:

  • Lenkzeit

  • Pausen und Ruhezeiten

  • Fahreraktivität

  • Fahrzeugbewegungen und Grenzübertritte

Die neuen Vorschriften sind Teil des EU-Mobilitätspakets und sollen die Verkehrssicherheit verbessern, einen fairen Wettbewerb gewährleisten und die Durchsetzung der Arbeitszeitvorschriften für Fahrer erleichtern.


Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Verordnung gilt in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug:

  • eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen hat und

  • für den gewerblichen internationalen Güterverkehr oder für Kabotage innerhalb der EU verwendet wird.

Fahrzeuge, die nur für den Binnenverkehr oder bestimmte befreite Tätigkeiten verwendet werden, sind möglicherweise nicht betroffen. Die geltenden Vorschriften hängen davon ab, wie das Fahrzeug verwendet wird, und nicht nur von seinem Gewicht.


Was sind die Anforderungen?

Wenn Ihr Fahrzeug von der Verordnung erfasst ist, müssen Sie:

  • einen Smart Tachograph Version 2 installiert haben.

  • die EU-Vorschriften zu Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten einhalten.

  • Tachographenaufzeichnungen wie gesetzlich vorgeschrieben aufbewahren.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, prüfen Sie die zulässige Höchstmasse Ihres Fahrzeugs und ob es für den grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr verwendet wird.

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