Im Zuge der Deaktivierung Ihres Sepas ist die Einrichtung eines Dauerauftrages nach dem ersten Vertragsmonat jederzeit möglich. Kontaktieren Sie dafür unseren Kundenservice über unser Kundenportal (www.portal.enpal.de) oder unsere App in unseren Chatbot.
Sie haben dann die Möglichkeit einen Dauerauftrag einzurichten. Änderungsanfragen können systembedingt nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 22. des aktuellen Monats bei uns eingehen. Spätere Anfragen werden erst im Folgemonat wirksam. Dies liegt daran, dass der Einzug Ihrer Miete stets am 5. eines Monats erfolgt und wir die Einzugsaufträge bereits am 1. eines Monats an unsere Banken übermitteln. Nach diesem Zeitpunkt sind Anpassungen für den laufenden Monat nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass unsere Finanzierungspartner uns den 05. eines jeden Monats als Stichtag für den Eingang der Mietzahlungen vorgegeben. Bei später eingehenden Zahlungen läuft nominell ein Zahlungsausfall auf, der unter Umständen durch unser Forderungsmanagement angemahnt wird. Sollte Ihr gewünschtes Überweisungsdatum nach dem 05. des laufenden Monats liegen, stellen Sie bitte sicher, dass der laufende Monat bereits beglichen ist und der Dauerauftrag die Rate für den Folgemonat im Voraus überweist.