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Scheinselbstständigkeit – Was du als Soloselbstständiger wissen musst

Scheinselbstständigkeit – Was du als Soloselbstständiger wissen musst

Wie du Scheinselbstständigkeit vermeidest und rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

Diese Woche aktualisiert
Banner: Scheinselbstständigkeit

1. Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du formal als Selbstständiger auftrittst, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitest. Das bedeutet, dass du zwar Rechnungen schreibst, aber in die Abläufe deines Auftraggebers eingebunden bist, weisungsgebunden arbeitest und wirtschaftlich von ihm abhängig bist.

2. Woran erkennst du, ob du selbstständig bist?

Die Abgrenzung zwischen (echter) Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Entscheidend ist nicht nur, was in deinem Vertrag steht, sondern wie deine Tätigkeit in der Praxis aussieht.

Merkmale Selbstständigkeit:

Merkmale Scheinselbstständigkeit:

  • Du kannst deine Tätigkeit frei gestalten (Arbeitszeit, Arbeitsort, Art der Leistungserbringung).

  • Du trägst ein unternehmerisches Risiko (z. B. Haftung, Investitionen in eigene Arbeitsmittel).

  • Du hast mehrere Auftraggeber und bist nicht wirtschaftlich abhängig.

  • Du erhältst kein festes Gehalt, sondern wirst auftragsbezogen bezahlt.

  • Du hast eine eigene Webseite, betreibst Werbung und trittst nach außen als Unternehmer auf.

  • Du bist in die Arbeitsorganisation deines Auftraggebers eingebunden.

  • Du bist weisungsgebunden (z. B. feste Arbeitszeiten oder vorgegebene Tätigkeiten).

  • Du arbeitest langfristig für nur einen Auftraggeber und hast keine anderen Kunden.

  • Du erhältst ein festes monatliches Honorar, ähnlich einem Gehalt.

  • Dein Auftraggeber stellt dir Arbeitsmittel zur Verfügung.

  • Du hast keinen eigenen unternehmerischen Auftritt (keine Werbung, keine eigene Marke).

3. Mögliche Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit

Falls deine Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird, hat das erhebliche Auswirkungen – für dich, vor allem aber für deinen Auftraggeber.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen:

  • Du kannst u.U. als Angestellter angesehen werden und hast ggf. Anspruch auf Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen:

  • Für deinen Auftraggeber wird es teuer, denn er muss für dich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – und zwar für das laufende Jahr plus maximal vier Jahre (seit Beginn eurer Zusammenarbeit) rückwirkend.

  • Die nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträge kann er sich nur in ganz kleinem Umfang bei dir zurückholen: nämlich die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen der letzten 3 Monate.

Steuerliche Konsequenzen:

  • Falls du bisher Umsatzsteuer ausgewiesen hast, müssen deine Rechnungen ggf. storniert werden und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen korrigiert werden, bei dir und deinem Auftraggeber.

  • In der Einkommensteuererklärung gibst du die Anlage N ab und musst keine EÜR mehr erstellen.

Tatsächliche Konsequenzen:

  • Das Auftragsverhältnis wird wahrscheinlich sehr schnell enden und du musst dich nach einer neuen Einnahmequelle umsehen.

4. Sonderfall: Auftraggeber im Ausland

Falls dein Auftraggeber im Ausland sitzt, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei inländischen Auftraggebern zur Sozialversicherungspflicht.

Allerdings bist du (und nicht der Auftraggeber) in diesem Fall selbst für die Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich! Das kann zu einem hohen finanziellen Risiko führen, weil du die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zunächst selbst zahlen musst und du nur eine Erstattung vom Auftraggeber fordern kannst. Häufig haben ausländische Auftraggeber aber die deutsche Sozialversicherung nicht auf dem Schirm und zeigen wenig Interesse an der Übernahme der Kosten.

5. Noch ein Sonderfall: Selbständige mit nur einem Auftraggeber

Du bist zwar selbstständig, hast aber dauerhaft im Wesentlichen nur einen Auftraggeber? Dann solltest du diesen Artikel lesen.


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