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Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung

Vermietung, Verpachtung und Mieteinkünfte: Unterschiedliche Formen der Einkünfte aus Immobilien und Grundstücken.

Vor über 2 Wochen aktualisiert
Banner: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Damit wir deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung korrekt und effizient erfassen können, bitten wir dich, einen der folgenden Fragebögen auszufüllen. Deine Angaben helfen uns, Rückfragen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Kategorien der Einkünfte

Bitte beachte die Unterteilung in zwei Kategorien:

  • Erstmalige Einkünfte

  • Wiederkehrende Einkünfte

Je nachdem, ob du bereits in den Vorjahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hast oder diese erstmals erhältst, findest du unten die relevanten Informationen.


Erstmalige Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung (auch Untervermietung)

Erzielst du zum ersten Mal Einkünfte aus Vermietung im laufenden Jahr oder hast ein neues Objekt gekauft oder geerbt?

Erstjahr - Nutze zur Erfassung deiner Daten die folgende Tabelle:
smarta_Vorlage - V+V Erstjahr_DE.xlsx

Diese Tabelle enthält:

  • Angaben zu den Stammdaten deiner Immobilie

  • Einnahmen & Ausgaben, die relevant sein könnten

  • Eine Übersicht darüber, welche Unterlagen wir ggf. von dir benötigen

Damit wir deine Daten in deiner Steuererklärung berücksichtigen können, lade bitte die ausgefüllte Tabelle inklusive aller erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Datenabfrage hoch.

Hinweis: Aufgrund der erstmaligen Erfassung können weitere Rückfragen unsererseits entstehen. Wir melden uns dann separat bei dir.


Wiederkehrende Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung (auch Untervermietung)

Hast du bereits in den Vorjahren Einkünfte aus Vermietung erzielt?

Folgejahre - Nutze zur Erfassung deiner Daten die folgende Tabelle:

Diese Tabelle enthält:

  • Angaben zu den Stammdaten deiner Immobilie

  • Einnahmen & Ausgaben, die relevant sein könnten

  • Eine Übersicht darüber, welche Unterlagen wir ggf. von dir benötigen

Wichtige Hinweise

  • Falls wir bereits in den Vorjahren die Anlage V für dich erstellt haben, musst du die Stammdaten deiner Immobilie in der Regel nicht erneut einreichen. Bitte teile uns jedoch eingetretene Änderungen mit.

  • Falls du bereits in den Vorjahren Vermietungseinkünfte erzielt hast, aber das erste Jahr bei uns bist, müssen wir die Stammdaten deiner Immobilie dennoch erhalten. Hierzu eignet sich beispielsweise die Anlage V des Vorjahres. Beachte hierzu die Hinweise in der Tabelle.

Bitte lade die ausgefüllte Tabelle inklusive aller erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Datenabfrage hoch, damit wir deine Daten in der Steuererklärung berücksichtigen können.


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