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Pkw ins Betriebsvermögen: Ja oder Nein?

Steuertipps: Dienstwagen, Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regel

Vor über einer Woche aktualisiert
Banner: Pkw ins Betriebsvermögen: Ja oder Nein?

Wie dein PKW als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann, hängt davon ab, ob man es dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen zuordnet.

Ermittlung des Umfangs der betrieblichen Nutzung

Um den Umfang der betrieblichen Nutzung grundsätzlich einmal festzustellen, empfehlen wir dir für einen Zeitraum von drei Monaten Buch über all deine Fahrten zu führen. Diese Aufzeichnungen können formlos erfolgen und sind dann auch über den Zeitraum von drei Monaten hinaus für dich gültig. Nur wenn sich etwas Wesentliches ändert, etwa im Fall eines Fahrzeugwechsels, solltest du diese Aufzeichnungen erneut vornehmen.

Übersichtsgrafik: verschiedene Nutzungsmöglichkeiten von PKWs

Betriebliche Nutzung unter 10 %

Nutzt du deinen Pkw zu weniger als 10 % betrieblich, kannst du die tatsächlich anfallenden Kosten leider nicht als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings kannst du deine betrieblich gefahrenen Kilometer pauschal mit 0,30 € pro Kilometer ansetzen.

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb:

  • Einfache Entfernung: 0,30 € pro Kilometer

  • Ab dem 21. Kilometer: 0,35 € pro Kilometer

Diese Kilometerpauschale deckt sämtliche Pkw-Kosten wie Benzin, Kfz-Steuer, Versicherung und Wartung ab.


Betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %

Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %, hast du die Wahl:

  • Privatvermögen: Nur die betrieblichen Fahrten können über die Kilometerpauschale abgesetzt werden.

  • Betriebsvermögen: Alle Betriebsausgaben sind absetzbar, aber ein Fahrtenbuch ist Pflicht. Die 1-Prozent-Methode kann nicht angewendet werden.


Betriebliche Nutzung über 50 % und unter 100 %

Nutzen Sie den Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, wird er automatisch dem Betriebsvermögen zugeordnet.


✔ Alle Betriebsausgaben sind absetzbar
✔ Private Nutzung muss über die 1-Prozent-Methode oder das Fahrtenbuch versteuert werden

Wichtig: Die Fahrtenbuchmethode kann steuerlich vorteilhafter sein, erfordert aber mehr Dokumentation.


100 % betriebliche Nutzung

Wird der Pkw ausschließlich betrieblich genutzt, gilt:

  • Alle Kosten sind voll absetzbar

  • Die enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar

  • Kein Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode erforderlich

Achtung: 100 % betriebliche Nutzung wird nur in Ausnahmefällen anerkannt, z. B. bei Transportern mit geschlossenem Laderaum.


Versteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkws

1-Prozent-Methode

✔ Wird bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung angewendet
✔ Versteuerung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als Privatnutzung
✔ Zusätzlich: 0,03 % des Bruttolistenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Seit 2024: Ab dem 21. Kilometer beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € pro Kilometer (befristet bis 2026).

Vorteil: Weniger bürokratischer Aufwand als ein Fahrtenbuch.


Fahrtenbuchmethode

✔ Ermittelt die tatsächliche private Nutzung
✔ Privatanteil wird mit den Gesamtkosten multipliziert und als Betriebseinnahme versteuert
✔ Lohnt sich besonders, wenn du fast ausschließlich betrieblich fährst oder ein Fahrzeug mit hohem Bruttolistenpreis besitzt

Anforderungen an das Fahrtenbuch:

  • Datum, Reiseziel, Geschäftspartner/Tätigkeit, Kilometerstand Anfang/Ende

  • Elektronische Fahrtenbücher mit GPS erleichtern die Dokumentation


Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

  • Elektrofahrzeuge: 0,1 %-Methode statt 1 %

  • Hybride: 0,5 %-Methode, abhängig von Anschaffungsjahr & Batteriegröße

  • Fahrten zwischen Wohnung & Betrieb: keine steuerliche Vergünstigung


Leasingfahrzeuge

Ob Leasingraten als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, hängt von der steuerlichen Behandlung des Fahrzeugs ab.


In den meisten Fällen gehört der Pkw nicht ins Betriebsvermögen
Betriebliche Fahrten: Leasingraten sind Betriebsausgaben
Private Nutzung muss über 1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch versteuert werden

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