Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
Für Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Betriebsstätte kannst du eine Pauschale geltend machen. Als erste Betriebsstätte gilt dein Hauptarbeitsplatz, also der Ort, an dem du den überwiegenden Teil deiner Arbeit erledigst. Das kann z. B. dein Büro, deine Werkstatt oder auch ein gemieteter Arbeitsplatz im Co-Working-Space sein.
Die Pauschale beträgt:
– 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke)
– 35 Cent ab dem 21. Kilometer (einfache Strecke)
Gezählt wird immer der kürzeste Weg.
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