Nein, als Kunde der smarta Buchhaltung brauchst du keine zusätzliche Buchhaltungssoftware.
Solltest du bisher eine Buchhaltungssoftware verwendet haben, bist du gesetzlich verpflichtet, deine Belege zehn Jahre lang aufzubewahren. Bevor du deine Buchhaltungssoftware kündigst, solltest du sie also exportieren.