Die Erfassung der Emissionen von Fahrzeugen, die Ihrem Unternehmen gehören oder von ihm geleast werden kann komplex sein, insbesondere wenn es darum geht, die richtigen Berichtskategorien zu bestimmen. Um dies zu vereinfachen, haben wir eine Liste von häufig gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, die Emissionen sowohl für eigene als auch für geleaste Fahrzeuge korrekt zuzuordnen.
Geleaster Fuhrpark (Fahrzeuge, die vom berichtenden Unternehmen geleast werden)
Wie sollten die Emissionen von geleasten Fahrzeugen erfasst werden?
Wenn die Fahrzeuge von Kunden genutzt oder an diese vermietet werden, berichten Sie unter S3K13: Vermietete oder verleaste Sachanlagen.
Wenn die Fahrzeuge von Mitarbeitern genutzt werden (operatives Leasing), berichten Sie unter S1: Mobile Verbrennung oder S2: Eingekaufter Strom, je nach verwendetem Kraftstoff.
Sollten Leasinggebühren in S3K1 einbezogen werden?
Ja, aber nur, wenn die Gebühr ausschließlich den Mietservice betrifft und nicht den Kraftstoff, der zum Betrieb des Fahrzeugs verbrannt wird. Wenn Sie die ausgabenbasierte Methode verwenden, können Sie dies in der Plan A-Kategorie „Automotive equipment rental and leasing“ kategorisieren.
Sollten die Emissionen aus der Produktion geleaster Fahrzeuge in den Corporate Carbon Footprint (CCF) des Unternehmens einbezogen werden?
Nein, die Emissionen aus der Produktion geleaster Sachanlagen fallen außerhalb der Berichtsgrenzen des berichtenden Unternehmens, da sie Teil der vorgelagerten Lieferkette der Fahrzeugproduktion sind. Diese Emissionen werden von dem Unternehmen erfasst, das die Fahrzeuge ursprünglich gekauft hat.
Was passiert, wenn die geleasten Fahrzeuge von dem berichtenden Unternehmen an den Leasinggeber zurückgegeben werden?
Sobald die Fahrzeuge zurückgegeben werden, verlassen sie die Berichtsgrenzen der berichtenden Organisation.
Eigener Fuhrpark (Fahrzeuge im Besitz des berichtenden Unternehmens)
Wie sollten die Emissionen des eigenen Fuhrparks erfasst werden?
Wenn die Fahrzeuge von Kunden genutzt oder an diese vermietet werden, können Sie unter S3K13: Vermietete oder geleaste Sachanlagen berichten.
Wenn die Fahrzeuge von Mitarbeitern genutzt werden (operatives Leasing), berichten Sie unter S1: Mobile Verbrennung oder S2: Eingekaufter Strom, je nach verwendetem Kraftstoff.
Sollten Gebühren für den Kauf von Kraftstoff in S3K1 einbezogen werden?
Solche Kosten sollten nicht in S3K1 einbezogen werden, wenn der Kraftstoffverbrauch bereits unter S1: Mobile Verbrennung (oder S2: Eingekaufter Strom für Elektrofahrzeuge) für Fahrzeuge, die Ihrem Unternehmen gehören oder von ihm geleast werden und intern genutzt werden, erfasst wurde.
Sollten die Emissionen aus der Produktion von Fahrzeugen, die meinem Unternehmen gehören, in meinen CCF einbezogen werden?
Ja, die Emissionen aus der vorgelagerten Lieferkette von Fahrzeugen, die im Besitz des berichtenden Unternehmens sind, liegen innerhalb der Berichtsgrenzen des Unternehmens und sollten zum Zeitpunkt des Kaufs im CCF erfasst werden.
Wie sollte ich den Kauf von Fahrzeugen erfassen?
Die Ankaufvergütung für das Fahrzeug, d. h. die Kosten des eigenen Fuhrparks, sollte in S3K1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen erfasst werden.