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Information zur Kündigung Ihres PV-Vertrags

Vor über 7 Monaten aktualisiert

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der Vertrag zur Miete Ihrer Photovoltaikanlage grundsätzlich nicht kündbar ist. Der Mietvertrag ist auf eine langfristige Nutzung ausgelegt und bleibt auch im Falle eines Verkaufs der Immobilie, eines Todesfalls oder bei sonstigen persönlichen Umständen bestehen.

Lediglich ist ein Übertrag des Mietvertrages an den neuen Eigentümer im Zuge eines Immobilienverkaufs vorgesehen, da dieser übertragen werden muss.

Warum ist keine Kündigung möglich?

Der Vertrag über Ihre PV-Anlage ist auf eine langfristige Nutzung ausgelegt und bildet die Grundlage für die Planung, Finanzierung und den Betrieb der gesamten Anlage. Eine ordentliche Kündigung ist daher vertraglich ausgeschlossen.

Auch im Falle von:

  • Todesfällen,

  • Wohnortwechsel,

  • Betreiberwechsel,

  • Verkauf der Immobilie,

  • Oder anderen persönlichen Veränderungen

bleibt der Vertrag bestehen.

Welche Möglichkeit besteht dennoch?

Es besteht die Option eines Verkaufes der Immobilie inklusive eines Übertrages des PV-Vertrages an den neuen Eigentümer sowie eines sogenannten Vertragsauskaufs. Das bedeutet: Sie können den Vertrag vorzeitig beenden, indem Sie die Anlage abkaufen.

Die Konditionen und Details dazu erfragen Sie bitte direkt bei unserem Kundenservice. Wir prüfen Ihren individuellen Fall gerne.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Ihr Enpal-Team

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