Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind ein wichtiger Bezugspunkt für das Löschkonzept eines Unternehmens und sollten darin dokumentiert werden.
In der Regel müssen personenbezogene Daten laut der DSGVO dann gelöscht werden, wenn sie ihren Zweck verlieren bzw. wenn die betroffene Person die Löschung beantragt.
In manchen Fällen steht dem jedoch eine gesetzliche Regelung (Aufbewahrungsfrist) gegenüber, die eine Mindestfrist für die Speicherdauer vorschreibt.
Um diese Löschkonflikte zu lösen, benötigen Unternehmen ein aktuelles Löschkonzept und sollten die gesetzliche Grundlage der jeweiligen Aufbewahrungsfrist im Einzelfall dokumentieren. Dies kannst du entweder manuell eintragen oder von einer modernen Softwarelösung wie caralegal für dein Datenschutzmanagement automatisiert durchführen lassen.
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