Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenExterne EmpfängerExterne Empfänger - Compliance
Muss ich alle Informationen der Compliance ausfüllen, um einen Externen Empfänger freizugeben?
Muss ich alle Informationen der Compliance ausfüllen, um einen Externen Empfänger freizugeben?

Externe Empfänger, Compliance, Freigabe

Vor über einem Monat aktualisiert

Ja, Sie müssen alle Informationen ausfüllen, um einen externen Empfänger zu genehmigen.

Je nach Ort der Datenverarbeitung und den genauen Gegebenheiten des Vertrages werden Informationen aus den Kategorien

  • Datenverarbeitung sowie

  • Weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmen) benötigt.

Einzelne Fragen dürfen dabei mit "Nein" beantwortet werden. Wir empfehlen Ihre Entscheidung hier ggf. im Feld Notizen genauer zu begründen.

Wann wird ein Empfänger nicht als potenzieller Drittstaatentransfer im .pdf-Export der Verarbeitungstätigkeiten angezeigt?

Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

Datenverarbeitung:

  • "Ort der Datenverarbeitung" = innerhalb der EU oder in einem Drittland mit Angemessenheitsbeschluss

  • "Ja" - Ist eine Datenverarbeitung außerhalb der EU oder einem Drittland mit Angemessenheitsbeschluss ausgeschlossen?

  • "Ja" - Ist vertraglich sichergestellt, dass alle Dienstleistungen des Anbieters (bspw. Support) innerhalb der EU oder einem Drittland mit Angemessenheitsbeschluss erbracht werden?

Weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmen)

  • "Ja" - Ist eine Datenverarbeitung außerhalb der EU durch einen weiteren Auftragsverarbeiter (Subunternehmen) ausgeschlossen?

Hat dies deine Frage beantwortet?