Üblicherweise werden generische Empfänger wie Krankenkassen oder Behörden in Verarbeitungstätigkeiten nicht weiter spezifiziert. Trotzdem sollten sich diese als Empfänger in entsprechenden Tätigkeiten wiederfinden.
Wie gehen Sie damit um?
Legen Sie den Empfänger an.
Öffnen Sie den Empfänger im Bereich Externe Datentransfer.
Sie können die Seiten Allgemein, Produkte und Controller-Prozesse weitestgehend ignorieren.
Wählen Sie auf der Seite 3, Compliance die Vertragsart
Kein Vertrag erforderlich
Geben Sie anschließend eine Begründung an.
Der Dienstleister kann anschließend ohne weitere Prüfung der Datenverarbeitung freigegeben werden. Er erscheint nicht im Bereich Drittstaatentransfer im Export von Verarbeitungstätigkeiten.