Ja, wir wollen User nicht blockieren, wenn es um wichtige Updates zu bestehenden, freigebenden Tätigkeiten geht
Freigabe einer bestehenden, bearbeiteten Verarbeitungstätigkeit
User können bereits freigegebene Verarbeitungstätigkeiten bearbeiten, setzen diese jedoch dann in den Status "In Bearbeitung" zurück, nachdem Sie dies bestätigen.
Prüfen Sie mit der Funktion "Verlauf" um welche Änderungen es sich handelt.
Anschließend können Sie die Tätigkeit erneut freigeben.
Die Freigabe erfolgt, je nachdem ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder nicht, auf der Seite 6 bzw. 11