Freigabe einer neuen Verarbeitungstätigkeit
Als "Datenschutzexpert/in" erhalten Sie eine Benachrichtigung, sofern ein User eine Verarbeitungstätigkeit eingereicht hat.
Nach der Freigabe erhält auch der "Zugewiesen an"-User eine entsprechende Benachrichtigung.
Freigabe einer bestehenden, bearbeiteten Verarbeitungstätigkeit
User können bereits freigegebene Verarbeitungstätigkeiten bearbeiten, setzen diese jedoch dann in den Status "In Bearbeitung" zurück, nachdem Sie dies bestätigen.
Prüfen Sie mit der Funktion "Verlauf" um welche Änderungen es sich handelt.
Anschließend können Sie die Tätigkeit erneut freigeben.
Die Freigabe erfolgt, je nachdem ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder nicht, auf der Seite 6 bzw. 11