Bei XTB bemühen wir uns nach Kräften, die Sicherheit der uns anvertrauten Gelder und Finanzinstrumente zu gewährleisten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren wir Sie jedoch nachfolgend darüber, was im Falle einer möglichen Insolvenz der Investmentgesellschaft geschieht.
Was passiert mit Ihren offenen Positionen?
Aktien und ETFs bleiben Ihr Eigentum – die von Ihnen erworbenen Wertpapiere werden getrennt von den Vermögenswerten von XTB verwahrt und fallen somit nicht in die Insolvenzmasse.
CFD-Positionen verwandeln sich am Tag der Insolvenzerklärung in Geldverbindlichkeiten und werden sofort fällig – auch wenn ihre Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Übertragung des Handelskontos zu einem anderen Unternehmen
Im Falle einer Insolvenz:
Die polnische Finanzaufsichtsbehörde (KNF) kann die Übertragung Ihrer Finanzinstrumente und Geldmittel auf ein anderes Investmentunternehmen anordnen (sofern dieses zustimmt).
Ist eine Übertragung nicht möglich, werden die Unterlagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von einem benannten Verwahrer gesichert.
Entschädigungssystem – was bedeutet das für Sie?
XTB ist Teilnehmer des Entschädigungssystems der polnischen Nationalen Wertpapierverwahrstelle (KDPW), das Kunden von Brokerhäusern schützt.
Im Falle der Insolvenz von XTB:
Sie erhalten 100 % des Wertes der verlorenen Gelder, wenn deren Gegenwert 3.000 Euro nicht übersteigt.
Wenn Ihre Gelder 3.000 Euro übersteigen:
erhalten Sie 100 % von 3.000 Euro
sowie 90 % des Betrags, der diesen Betrag übersteigt – bis zu einem Höchstbetrag von 22.000 Euro.
Sie haben außerdem das Recht, weitere Ansprüche aus der Insolvenzmasse geltend zu machen.
Wer überwacht diesen Prozess?
Die Aufsicht über das Entschädigungssystem und die Sicherheit der Gelder obliegt der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF).
Die für die Auszahlung zuständige Stelle ist die polnische Nationale Wertpapierverwahrstelle (KDPW).
Wenn Sie weitere Fragen haben, bitten Sie im Chat um eine Weiterleitung an den Kundendienst oder schreiben Sie uns an: support@xtb.de
