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Kann eine Rechnung nachträglich aufgeteilt oder zusammengeführt werden?

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Nein, Rechnungen können nachträglich nicht geändert werden. Bitte beachte:

  • Aufträge für Krankenkassen müssen separat erteilt werden.

  • Getrennt gekaufte Gläser und Fassungen können nicht nachträglich auf einer Rechnung zusammengeführt werden.

  • Rechnungen werden erst bei Abholung und Bezahlung der Brille ausgestellt.

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