Nein, Rechnungen können nachträglich nicht geändert werden. Bitte beachte:
Aufträge für Krankenkassen müssen separat erteilt werden.
Getrennt gekaufte Gläser und Fassungen können nicht nachträglich auf einer Rechnung zusammengeführt werden.
Rechnungen werden erst bei Abholung und Bezahlung der Brille ausgestellt.