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Was ist eine „Tätigkeitsbescheinigung“?

Eine „Tätigkeitsbescheinigung“ ist ein offizielles EU-Formular, das einen Zeitraum erklärt, für den keine Tachographaufzeichnungen eines Fahrers vorliegen – beispielsweise wegen Krankheit, Jahresurlaub oder einer anderen Tätigkeit als dem Fahren.



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Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und das AETR-Übereinkommen (das entsprechende Abkommen für grenzüberschreitende Transporte außerhalb der EU) erkennen das Formular als gültigen Nachweis für diese Lücke an, sofern es vor der betreffenden Fahrt ausgefüllt und unterschrieben wurde und zusammen mit den Tachographaufzeichnungen des Fahrers aufbewahrt wird.


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Im Formular muss genau ein Grund für die Lücke angegeben werden: Krankheit, Jahresurlaub, sonstiger Urlaub oder Ruhezeit, Fahren eines von der Verordnung ausgenommenen Fahrzeugs, andere Arbeiten oder Bereitschaftszeit. Außerdem wird bestätigt, dass in dieser Zeit kein Fahrzeug gefahren wurde, das unter die Verordnung fällt. Eine wahrheitswidrige Bescheinigung stellt selbst einen Verstoß dar.


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