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Anlagevermögen: Definition, Arten, Abschreibung und steuerliche Aspekte
Anlagevermögen: Definition, Arten, Abschreibung und steuerliche Aspekte

Wichtige Aspekte der Abschreibung, GWG, Sonderabschreibungen und der Umgang mit Anlagenspiegel, Verkauf und Entnahmen aus Privatvermögen.

Heute aktualisiert

Das Anlagevermögen umfasst alle langfristig genutzten Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, einschließlich materieller und immaterieller Güter sowie Rechte, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht für den kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind. Eine korrekte Erfassung und Abschreibung dieser Vermögenswerte ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen und eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten. In diesem Artikel erfährst du alles über die Regeln des Anlagevermögens, die Funktionsweise von Abschreibungen und relevante Sonderregelungen.

Hast du Fragen zum Anlagevermögen? Wir klären sie gerne in einem Gespräch!

Was ist Anlagevermögen?

Anlagevermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter deines Unternehmens, die:

  • dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen,

  • selbständig bewertbar und verkehrsfähig sind,

  • vom Unternehmer finanziert werden und

  • länger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben.

Arten von Wirtschaftsgütern:

  • Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter

  • Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

  • Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter


Abschreibung (AfA) von Anlagevermögen

Die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können in der Regel nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Stattdessen erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands.

Abnutzbares Anlagevermögen

Einige Wirtschaftsgüter verlieren mit der Zeit an Wert, wie zum Beispiel:

  • Betriebsfahrzeuge

  • Computer

  • Gebäude

Die Nutzungsdauer wird durch die offiziellen AfA-Tabellen festgelegt, wobei Abweichungen nur in begründeten Einzelfällen zulässig sind.

Beispiele für Nutzungsdauern:

  • Kamera: 7 Jahre

  • Büromöbel: 13 Jahre

  • Neue PKW: 6 Jahre

Wir prüfen für dich, ob ein Gegenstand zum Anlagevermögen zählt und ermitteln die korrekte Abschreibung.


Grenzwerte für die Abschreibung

Ob ein Wirtschaftsgut ins Anlagevermögen aufgenommen wird, bestimmt sich durch die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese umfassen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle Nebenkosten wie Transport- und Installationskosten.

Für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten folgende Grenzwerte:

  • Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) – Kaufpreis bis 250,00 Euro netto (brutto bei Kleinunternehmern): Keine Aufnahme ins Anlagevermögen, sofort als Betriebsausgabe absetzbar.

  • Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) – Kaufpreis von 250,01 Euro bis 800,00 Euro netto (brutto bei Kleinunternehmern): Aufnahme ins Anlagevermögen, sofortige Abschreibung in voller Höhe. Beispiele: Bürotelefone, Bürostühle, Werkzeuge.

  • Kaufpreis ab 800,01 Euro netto (brutto bei Kleinunternehmern): Aufnahme ins Anlagevermögen, Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Beispielrechnung:

  • Kamera gekauft am 01.03.2023 für 1.071,00 Euro brutto

    • Nettowert: 900,00 Euro (brutto für Kleinunternehmer)

    • Vorsteuer: 171,00 Euro (bei Regelbesteuerung)

    • Nutzungsdauer: 7 Jahre

    • Jährliche Abschreibung: 900,00 Euro / 7 Jahre = 128,57 Euro

    • Abschreibung für 10 Monate im ersten Jahr: 107,14 Euro

Sonderabschreibung für Computer und Software

(seit 01.01.2021)

Seit 2021 können Computer und Software sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, unabhängig vom Preis:

  • Computer

  • Notebooks (> 9 Zoll (ca. 23 cm))

  • Tablets

  • Peripheriegeräte (Maus, Tastatur, Drucker, Scanner, Headsets, Lautsprecher, Festplatten, USB-Sticks)

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind solche, die keinen Wertverlust erleiden, wie zum Beispiel:

  • Grundstücke

  • Finanzanlagen (z.B. Wertpapiere)

Diese werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und unterliegen keiner Abschreibung.


Was ist ein Anlagenverzeichnis?

Ein Anlagenverzeichnis ist eine Liste aller langfristigen Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, wie Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung. In diesem Verzeichnis werden wichtige Informationen wie die Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer und die Abschreibungen jedes einzelnen Gegenstands dokumentiert. Wenn du als Selbstständiger deinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst, bist du gesetzlich verpflichtet, ein solches Verzeichnis zu führen.

Warum ist das wichtig?

  • Um Abschreibungen korrekt zu berechnen und steuerlich geltend zu machen.

  • Als Nachweis für das Finanzamt.

  • Um den Buchwert deiner Anlagegüter für die Steuererklärung zu dokumentieren.

  • Es hilft, den Überblick über dein Betriebsvermögen und deine Investitionen zu behalten.

Mindestangaben im Anlagenverzeichnis:

  • Anschaffungskosten: Die ursprünglichen Kosten für den Erwerb oder die Herstellung des Wirtschaftsguts inklusive Nebenkosten wie Transport.

  • Abschreibungszeitraum: Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, basierend auf den AfA-Tabellen des BMF.

  • Buchwert: Der Wert des Wirtschaftsguts nach Abschreibungen.

  • Anschaffungsdatum: Der Zeitpunkt, an dem das Wirtschaftsgut in den Betrieb übergeht.


Verkauf von Anlagevermögen

Wenn du ein Wirtschaftsgut aus deinem Betriebsvermögen verkaufen möchtest, z.B. einen alten Laptop, gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:

  1. Betrieblicher Verkauf: Der Verkaufserlös wird als Betriebseinnahme verbucht, und du musst dem Käufer 19 % Umsatzsteuer berechnen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und beim Kauf des Geräts Vorsteuer geltend gemacht hast.

  2. Privater Verkauf:

    • Entnahme aus dem Betriebsvermögen: Der Laptop wird aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen überführt. Der Zeitwert des Geräts wird deinem Gewinn als Betriebseinnahme hinzugerechnet.

    • Umsatzsteuer: Wenn du beim Kauf des Laptops Vorsteuer geltend gemacht hast, musst du Umsatzsteuer auf den Entnahmebetrag zahlen (19 % des Zeitwerts).


Einlage von Anlagevermögen aus dem Privatvermögen

Es ist auch möglich, Wirtschaftsgüter aus deinem Privatvermögen in dein Betriebsvermögen einzulegen. Zum Beispiel, wenn du als Neugründer deinen privaten Laptop überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt.

Teilwert: Der Teilwert ist der marktübliche Wert des Gegenstands zum Zeitpunkt der Einlage. Zum Beispiel kannst du den Wert deines gebrauchten Laptops schätzen und entsprechend als Basis für die Abschreibung verwenden.

Wie kannst du den Teilwert ermitteln?

  • Entweder durch eine Bestätigung des Händlers oder durch ein aktuelles Angebot für das gleiche Gerät auf Plattformen wie Kleinanzeigen oder ReBuy.

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