🚨 Denken Sie daran: Die Steuererstattung gilt nur für WAREN, die Sie in Ihr Wohnsitzland zurückbringen.
Sie müssen sich in neuwertigem Zustand und in ihrer Originalverpackung befinden.
Sie können SKIPTAX nicht für DIENSTLEISTUNGEN wie verwenden:
- Restaurantrechnungen
- Hotelrechnungen,
- Eintrittskarten
- Parkgebühren
- Zug-/Flugzeug-/Fährtickets!
- Benzin für das Auto
- Autovermietung
usw.
1. Waren, die einem Embargo unterliegen
Waren, die aus politischen oder internationalen Sicherheitsgründen vom Handel ausgeschlossen sind, sind automatisch von der Steuerfreiheit ausgeschlossen.
2. Waren für kommerzielle Nutzung
Alle Waren, die für kommerzielle Lieferung oder Nutzung bestimmt sind, sind nicht für steuerfreie Verkäufe berechtigt. Der Zoll kann eine Ware ab dem ersten Artikel aufgrund ihrer Beschaffenheit (z. B. Menge) oder des Berufs des Käufers als „kommerziell“ betrachten, was auf eine professionelle Nutzung hindeutet.
3. Tabakprodukte
Zigaretten, Zigarren und andere tabakhaltige Produkte sind nicht für steuerfreie Verkäufe berechtigt. E-Zigaretten und E-Liquids sind jedoch Ausnahmen und können steuerfrei sein.
4. Private Transportmittel
Persönliche Fahrzeuge sind im Allgemeinen ausgeschlossen, mit Ausnahme bestimmter Sportartikel wie Fahrräder, Strandboote, Anhänger und nicht motorisierte oder nicht registrierbare Wohnwagen.
• Motorisierte oder registrierbare Fahrzeuge wie Go-Karts, Quads, Schneemobile, Mini-Motorräder und Ultraleichtflugzeuge sind nicht berechtigt.
• Ausnahme: Elektrisch unterstützte Fahrräder können steuerfrei sein, wenn:
• Die Motorleistung 250 Watt nicht überschreitet.
• Der Motor nur als Unterstützung beim Treten dient, nicht als vollständiger Antrieb.
• Die Unterstützung endet, wenn die Geschwindigkeit 25 km/h erreicht.
5. Teile und Zubehör für den Transport
Mechanische Teile, die für die technische Funktion persönlicher Fahrzeuge wesentlich sind, sind nicht steuerfrei. Komfortzubehör (z. B. Autoradios, GPS, DVD-Player) kann jedoch von steuerfreien Verkäufen profitieren. Beachten Sie, dass Installations- oder Montagegebühren nicht für die Steuerbefreiung berechtigt sind.
6. Erdölprodukte
Alle Kraftstoffe und andere Erdölprodukte sind ausgeschlossen.
7. Dual-Use-Waren
Waren mit sowohl zivilen als auch militärischen Anwendungen, die in spezifischen Vorschriften aufgeführt sind, sind ausgeschlossen. Dazu gehören bestimmte Drohnen. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Steuerfreiheit zu überprüfen und kann sich bei Unsicherheiten an Zollspezialisten wenden.
8. Gefährliche und verbotene Produkte
• Explosivstoffe: Keine explosiven Artikel sind für steuerfreie Verkäufe berechtigt.
• Foltergeräte: Waren, die Folter oder unmenschliche Behandlung verursachen könnten, sind strengstens verboten.
• Narkotika und Psychotropika: Jedes narkotische oder psychotrope Produkt ist ausgeschlossen.
• Vorläufer: Substanzen, die zur Herstellung illegaler Drogen verwendet werden, sind ebenfalls verboten.
9. Länderspezifische Beschränkungen
Einige Waren sind von steuerfreien Verkäufen ausgeschlossen, wenn sie für Länder bestimmt sind, die internationalen Beschränkungen unterliegen, wie Nordkorea und Russland.
10. Waffen und Munition
Waffen und Munition der Kategorien A und B sowie alle militärischen Ausrüstungen sind ausgeschlossen.
11. Waren, die nicht im persönlichen Gepäck transportiert werden können
Nur Waren, die physisch im persönlichen Gepäck von Reisenden transportiert werden können, können für steuerfreie Verkäufe berechtigt sein.
12. Kulturgüter
Waren, die als Kulturerbe gelten, sind basierend auf Alter und Mindestwert ausgeschlossen:
• Beispiel: Ein Gemälde, das über 50 Jahre alt ist und einen Wert von über 150.000 € hat, wird als „Kulturerbe“ klassifiziert.
• Beispiel: Ein Möbelstück, das über 50 Jahre alt ist und einen Wert von über 50.000 € hat, wird ebenfalls als Kulturerbe klassifiziert.
13. Dienstleistungsangebote
Reparatur-, Verbesserungs- oder Umbaudienstleistungen für bewegliche Güter sind ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit dem Export.
• Beispiel: Bei Brillen ist die Steuerbefreiung zulässig, wenn das steuerfreie Formular nur die Waren (die Brillen) erwähnt. Wenn das Formular jedoch Anpassungsdienste enthält, wird es abgelehnt.
• Der Verkauf digitaler Werke (z. B. digitaler Fotografien) ist ebenfalls ausgeschlossen, da er als Dienstleistung gilt, die der Mehrwertsteuer unterliegt.
Diese Regeln zielen darauf ab, den Handel, die öffentliche Sicherheit und den Erhalt des Kulturerbes zu schützen, während begrenzte Ausnahmen für persönliche und Freizeitgüter für Reisende zugelassen werden.