Leider sind Photopässe und gedruckte Bilder nicht berechtigt für eine Steuererstattung.
Wie Sie vielleicht wissen, qualifizieren sich nur physische Waren für Steuererstattungen, nicht Dienstleistungen. Im Fall von Disneys Photopass oder gedruckten Bildern klassifizieren die französischen Zollbehörden dies als Bezahlung für die „Dienstleistung“ des Fotografierens und nicht für das Foto selbst, weshalb solche Anfragen automatisch abgelehnt werden.
Einfache Erklärung

Verfasst von Alexandre
Vor über einer Woche aktualisiert