Um eine reibungslose Steuerrückerstattung beim Verlassen der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, ist es entscheidend, bestimmte Richtlinien zu befolgen:
Barcode-Steuerfreiformular: Bevor Sie die EU verlassen, ist es unerlässlich, Ihren Barcode zu scannen oder Ihr Steuerfreiformular abstempeln zu lassen.
SEHR WICHTIG ZU WISSEN:
Wenn Sie planen, ein anderes EU-Land zu besuchen, bevor Sie nach Hause zurückkehren, wie Italien oder Spanien, müssen Sie DAS STEUERFREIFORMULAR AUSDRUCKEN.
Andere Länder als Frankreich müssen das ausgedruckte Formular abstempeln, da sie den Barcode nicht scannen können. Lesen Sie die verschiedenen Szenarien unten sorgfältig durch, um herauszufinden, was Sie tun sollten.
Nachdem Sie den notwendigen Stempel erhalten haben, MÜSSEN Sie uns ein Bild des abgestempelten Steuerfreiformulars senden, um den Rückerstattungsprozess einzuleiten.
⚠️⚠️ LASSEN SIE DAS FORMULAR NICHT IN IRGENDEINEM BRIEFKASTEN, DIESE GEHÖREN NICHT UNS. EIN BILD DES ABGESTEMPELTEN STEUERFREIFORMULARS ZU MACHEN UND ES IN DER APP ZU SENDEN, IST DER EINZIGE WEG, DIE RÜCKERSTATTUNG ZU ERHALTEN, WENN SIE DAS FORMULAR ABSTEMPELN LASSEN. ⚠️⚠️
Beispiel 1: Wenn Sie vor Ihrer Rückreise in die USA in die Schweiz fahren, müssen Sie Ihr Formular an der französischen Grenze abstempeln oder den Barcode scannen lassen, da die Schweiz nicht Teil der EU ist.
Beispiel 2: Wenn Sie nach Italien, dann nach Griechenland und schließlich zurück in die USA fliegen, müssen Sie das Formular ausdrucken und von einem griechischen Zollbeamten abstempeln lassen, da Griechenland das letzte europäische Land ist, das Sie vor Ihrer Abreise besucht haben.
Regeln für Flüge und Zwischenstopps
Nonstop-Flug oder kurzer Zwischenstopp: Für Reisende, die die EU direkt in ein Drittland verlassen oder einen Zwischenstopp von weniger als drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen haben, müssen sie ihren Barcode scannen oder ihr Steuerfreiformular am Abflughafen abstempeln lassen. Dies gilt auch, wenn der Flug einen Zwischenstopp von weniger als drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen hat.
Zwischenstopp ohne Zugang zum Tax-Free-Schalter: Wenn Sie einen Zwischenstopp von mindestens drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen haben, während dessen Sie keinen Zugang zum Tax-Free-Schalter oder Ihren Waren haben, müssen Sie Ihren Barcode scannen oder Ihr Steuerfreiformular am Abflughafen abstempeln lassen.
Zwischenstopp mit Zugang zum Tax-Free-Schalter: Wenn Sie einen Zwischenstopp von mindestens drei Stunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und Zugang zu den betreffenden Waren und dem Tax-Free-Schalter haben, müssen Sie Ihr Steuerfreiformular dort abstempeln lassen (das Ausdrucken des Formulars ist erforderlich, da andere Länder den Barcode nicht scannen können).