IHR STEUERFREIES FORMULAR MUSS IM LETZTEN EU-LAND, DAS SIE BESUCHEN, BEVOR SIE DIE EU VERLASSEN, GESTEMPELT WERDEN:
SEHR WICHTIG ZU WISSEN:
Wenn Sie planen, ein anderes EU-Land zu besuchen, bevor Sie nach Hause zurückkehren, wie Italien oder Spanien, müssen Sie das STEUERFREIE FORMULAR AUSDRUCKEN.
Zollbeamte aus anderen Ländern als Frankreich müssen Ihr ausgedrucktes Formular abstempeln, da sie den Barcode nicht scannen können.
Nachdem Sie den erforderlichen Stempel erhalten haben, MÜSSEN Sie uns ein BILD des GESTEMPELTEN steuerfreien Formulars senden, um den Rückerstattungsprozess einzuleiten.
⚠️⚠️ LASSEN SIE IHR GESTEMPELTES FORMULAR NICHT IN EINEM BRIEFKASTEN, DIESE GEHÖREN NICHT UNS.
DAS AUFNEHMEN EINES BILDES DES GESTEMPELTEN STEUERFREIEN FORMULARS UND DAS SENDEN IN DER APP IST DER EINZIGE WEG, DIE RÜCKERSTATTUNG ZU ERHALTEN, WENN SIE DAS FORMULAR GESTEMPELT BEKOMMEN. ⚠️⚠️
Beispiel 1: Wenn Sie vor Ihrer Rückreise in die USA in die Schweiz fahren, müssen Sie Ihr Formular an der französischen Grenze abstempeln oder den Barcode scannen lassen, da die Schweiz nicht Teil der EU ist.
Beispiel 2: Wenn Sie nach Italien, dann nach Griechenland und schließlich zurück in die USA fliegen, müssen Sie das Formular ausdrucken und es von einem griechischen Zollbeamten abstempeln lassen, da Griechenland das letzte EU-Land ist, das Sie vor Ihrer Abreise besucht haben.
Regeln für Flüge und Zwischenstopps
Non-Stop-Flug oder kurzer Zwischenstopp: Reisende, die die EU direkt in ein Drittland verlassen oder einen Zwischenstopp von weniger als drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen haben, müssen ihren Barcode scannen oder ihr steuerfreies Formular am Abflughafen abstempeln. Dies gilt auch, wenn der Flug einen Zwischenstopp von weniger als drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen hat.
Zwischenstopp ohne Zugang zum Tax-Free-Schalter: Wenn Sie einen Zwischenstopp von mindestens drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen haben, während dessen Sie keinen Zugang zum Tax-Free-Schalter oder zu Ihren Waren haben, müssen Sie Ihren Barcode scannen oder Ihr steuerfreies Formular am Abflughafen abstempeln.
Zwischenstopp mit Zugang zum Tax-Free-Schalter: Wenn Sie einen Zwischenstopp von mindestens drei Stunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und Zugang sowohl zu den betreffenden Waren als auch zum Tax-Free-Schalter haben, müssen Sie Ihr steuerfreies Formular dort abstempeln lassen (das Ausdrucken des Formulars ist erforderlich, da andere Länder den Barcode nicht scannen können).