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Ich verlasse Europa durch ein anderes Land als Frankreich
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Wie Sie Ihre Steuererstattung validieren, wenn Sie die EU nicht von Frankreich aus verlassen

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Verfasst von Alexandre
Vor über einer Woche aktualisiert

Um einen reibungslosen Steuererstattungsprozess beim Verlassen der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten, ist es wichtig, bestimmte Richtlinien zu befolgen:

Barcode Steuerfreies Formular: Vor der Abreise aus der EU ist es wichtig, Ihren Barcode zu scannen oder Ihr steuerfreies Formular abstempeln zu lassen.

SEHR WICHTIG ZU WISSEN:

Wenn Sie planen, ein anderes EU-Land zu besuchen, bevor Sie nach Hause zurückkehren, wie Italien oder Spanien, müssen Sie das STEUERFREIE FORMULAR AUSDRUCKEN. Länder außer Frankreich müssen das gedruckte Formular abstempeln, da sie den Barcode nicht scannen können. Lesen Sie die verschiedenen Szenarien unten sorgfältig durch, um herauszufinden, was Sie tun sollten.

Nachdem Sie den erforderlichen Stempel erhalten haben, können Sie uns ein Bild des abgestempelten steuerfreien Formulars senden, um den Erstattungsprozess einzuleiten.

Beispiel 1: Wenn Sie vor der Rückkehr in die USA in die Schweiz fahren, müssen Sie Ihr Formular an der französischen Grenze abstempeln oder den Barcode scannen lassen, da die Schweiz nicht Teil der EU ist.

Beispiel 2: Wenn Sie nach Italien, dann nach Griechenland fliegen und schließlich in die USA zurückkehren, müssen Sie das Formular ausdrucken und von einem griechischen Zollbeamten abstempeln lassen, da Griechenland das letzte europäische Land ist, das Sie vor der Abreise besucht haben.

Regeln für Flüge und Zwischenstopps

  • Nonstop-Flug oder kurzer Zwischenstopp: Für Reisende, die die EU direkt in ein Drittland verlassen oder mit einem Zwischenstopp von weniger als drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen, müssen sie ihren Barcode scannen oder ihr steuerfreies Formular am Abflughafen abstempeln lassen. Dies gilt auch, wenn der Flug einen Zwischenstopp von weniger als drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen hat.

  • Zwischenstopp ohne Zugang zum steuerfreien Schalter: Wenn Sie einen Zwischenstopp von mindestens drei Stunden an einem anderen EU-Flughafen haben, währenddessen Sie keinen Zugang zum steuerfreien Schalter oder zu Ihren Waren haben, müssen Sie Ihren Barcode scannen oder Ihr steuerfreies Formular am Abflughafen abstempeln lassen.

  • Zwischenstopp mit Zugang zum steuerfreien Schalter: Wenn Sie einen Zwischenstopp von mindestens drei Stunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und Zugang sowohl zu den betreffenden Waren als auch zum steuerfreien Schalter haben, müssen Sie Ihr steuerfreies Formular dort abstempeln lassen (das Ausdrucken des Formulars ist erforderlich, da andere Länder den Barcode nicht scannen können).

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