Es ist eine gesetzliche Verpflichtung, die von den französischen Zollbehörden verlangt wird
Im Moment ist es eine gesetzliche Verpflichtung, die von den französischen Zollbehörden verlangt wird, die Rechnung auf den Namen von SKIPTAX auszustellen, um die Rückerstattung zu erhalten.
Andernfalls dürfen wir Ihnen keine Rückerstattung gewähren und erhalten auch kein Geld.
Bei SKIPTAX arbeiten wir jeden Tag daran, diese Regel abzuschaffen, sodass nur die Quittungen ausreichen. Leider ist dies noch nicht der Fall.